Zehn Jahre Haft für Messerangriff auf Ex-Partnerin nach emotionalem Zusammenbruch
Kunigunde SegebahnEx-Partner erstochen: 10 Jahre Haft für 33-Jährigen in Dortmund - Zehn Jahre Haft für Messerangriff auf Ex-Partnerin nach emotionalem Zusammenbruch
Ein 33-jähriger Mann ist wegen der Messerattacke auf seine ehemalige Partnerin zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht wertete die Tat als Totschlag und nicht als Mord, da es keine Beweise für eine vorsätzliche Planung gab.
Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst argumentiert, es handele sich um einen aus niederen Beweggründen begangenen Mord. Später einigten sich jedoch beide Seiten auf eine Verurteilung wegen Totschlags. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte aus Verzweiflung und Hoffnungslosigkeit handelte – nicht aus Rache oder übersteigertem Besitzanspruch.
Die Frau hatte die Beziehung beenden wollen, was die Ermittler mit dem Angriff in Verbindung brachten. Obwohl das Urteil gesprochen wurde, ist es noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden.
Die Strafe beträgt zehn Jahre Haft, doch das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Entscheidend für den Fall war der emotionale Zustand des Angeklagten, nicht die Tötungsabsicht. Weitere rechtliche Schritte sind weiterhin möglich.






