Süchteln einigt sich auf Kompromiss für Feuerwehr bei Martinsumzügen
Streit um Rolle der Freiwilligen Feuerwehr bei Martinsumzügen in Süchteln beigelegt
In Süchteln ist der Streit um die Beteiligung von Freiwilligen Feuerwehrleuten an den St.-Martins-Umzügen einvernehmlich gelöst worden. Die Stadtverwaltung und die Feuerwehr einigten sich auf eine Regelung, die die Tradition bewahrt und gleichzeitig die gesetzlichen Vorgaben einhält. Zuvor hatte es Bedenken gegeben, ob Feuerwehrkräfte weiterhin an den jährlichen Veranstaltungen teilnehmen dürfen.
Auslöser der Diskussion war die Frage, inwiefern die Feuerwehr offiziell in die Umzüge eingebunden sein darf. Nach dem Brandschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen gehört die Begleitung solcher Veranstaltungen nicht zu den gesetzlichen Aufgaben der Feuerwehr – diese beschränken sich auf den Notfalleinsatz, nicht jedoch auf administrative oder polizeiliche Tätigkeiten. Auch versicherungstechnische Aspekte spielten in den Beratungen eine Rolle.
Die Sicherheit der St.-Martins-Umzüge bleibt weiterhin Aufgabe der Polizei. Feuerwehrleute dürfen zwar weiterhin – auch in Uniform – an den Zügen teilnehmen, ihre Anwesenheit wird jedoch nicht auf die offiziellen Begleitpflichten angerechnet. Dazu zählen etwa ausreichend Personen mit Warnwesten und Beleuchtungsausrüstung.
Bürgermeisterin Sabine Anemüller betonte, dass weder die Feuerwehr noch die Stadt jemals beabsichtigt hätten, die Umzüge zu gefährden. Die Verwaltung bietet zudem weitere Unterstützung an, falls Martinsvereine noch offene Fragen haben. Beide Seiten sind sich einig, dass die gefundene Lösung rechtliche Grenzen mit der Bewahrung lokaler Bräuche in Einklang bringt.
Die neue Regelung ermöglicht es Feuerwehrleuten, ohne Verstöße gegen Vorschriften an den Umzügen teilzunehmen. Die Martinsvereine müssen jedoch weiterhin ihre eigenen Sicherheitsauflagen erfüllen, etwa durch ausreichend sichtbare Begleitpersonen. Die Stadt steht Gruppen, die mit den angepassten Bestimmungen Schwierigkeiten haben, weiterhin helfend zur Seite.






