Stichwahl in Düren: Wichtige Fristen und Infos für Wähler am 28. September 2025
Angelo ReuterStichwahl in Düren: Wichtige Fristen und Infos für Wähler am 28. September 2025
Stichwahl für Landrat in Düren findet am 28. September 2025 statt
Wahlberechtigte, die bereits an der ersten Wahl am 14. September teilgenommen haben, können in der Stichwahl dieselben Wahllokale und Wahlbenachrichtigungen nutzen.
Die Briefwahl bleibt möglich; Anträge werden bis zum 26. September, 15:00 Uhr, entgegengenommen. Beantragt werden kann die Briefwahl per QR-Code, online oder schriftlich. Wer bereits für den 14. September Briefwahlunterlagen beantragt hatte, erhält diese automatisch. Sollten die Unterlagen nicht bis Anfang nächster Woche eingehen, wird empfohlen, sich umgehend mit dem Wahlamt in Verbindung zu setzen.
Für die Beantragung der Briefwahl müssen persönliche Angaben, eine Unterschrift sowie die Adresse angegeben werden. Bei Paaren oder Familien müssen alle wahlberechtigten Haushaltsmitglieder ihre Daten und Unterschriften einreichen.
Zur Wahl vor Ort ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Auf der Website der Stadt Düren finden sich Hinweise zu Brief- und Urnenwahl, darunter auch ein FAQ-Bereich. Bei weiteren Fragen steht das Wahlamt Düren für Auskünfte zur Verfügung.
Die Stichwahl folgt auf die erste Abstimmung Anfang September. Wahlberechtigte haben bis zum 26. September Zeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen, während die Wahl vor Ort in den bekannten Wahllokalen stattfindet. Die Behörden raten allen, die ihre Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten haben, sich unverzüglich zu melden.






