Stichwahl in Bergisch Gladbach: Oberbürgermeister und Landrat werden am 28. September 2025 gewählt
Friedl RädelStichwahl in Bergisch Gladbach: Oberbürgermeister und Landrat werden am 28. September 2025 gewählt
Stichwahl für Oberbürgermeister von Bergisch Gladbach und Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises am 28. September 2025
Am Sonntag, dem 28. September 2025, findet die Stichwahl für das Amt des Oberbürgermeisters von Bergisch Gladbach sowie des Landrats des Rheinisch-Bergischen Kreises statt. Wählerinnen und Wähler, die für die Wahl am 14. September bereits Briefwahlunterlagen beantragt hatten, erhalten die neuen Unterlagen für die Stichwahl automatisch bis Montag, den 22. September 2025.
Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die Standorte bleiben dieselben wie bei der Wahl am 14. September.
Briefwahlstimmen können bis 16 Uhr am Wahltag in den städtischen Briefwahlbriefkästen oder im zentralen Wahlamt abgegeben werden. Wer bereits vor dem 14. September Briefwahl beantragt hatte, darf diesmal nicht persönlich im Wahllokal wählen.
Neue Anträge auf Briefwahl können noch direkt im Wahlamt der Stadt mit einem gültigen Ausweisdokument gestellt werden. Wer seine Unterlagen bis Samstag, den 27. September, 12 Uhr mittags nicht erhalten hat, kann dies melden und Ersatz anfordern. In Notfällen, etwa bei plötzlicher Erkrankung, kann die Briefwahl noch bis 15 Uhr am Wahltag organisiert werden – Voraussetzung sind ein ärztliches Attest und eine bevollmächtigte Vertretung.
Unter der Rufnummer 02202-14-2888 kann beim Wahlamt nachgefragt werden, ob ein Briefwahlantrag bearbeitet wurde.
In der Stichwahl werden sowohl der Oberbürgermeister von Bergisch Gladbach als auch der Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises bestimmt. Briefwähler müssen sicherstellen, dass ihre Unterlagen fristgerecht eingehen, oder rechtzeitig Ersatz anfordern. Wer vor Ort wählt, kann sein Wahllokal wie gewohnt während der Öffnungszeiten aufsuchen.






