Standesbeamte diskutieren Namensrecht und Selbstbestimmungsgesetz in Ibbenbüren
Angelo ReuterStandesbeamte diskutieren Namensrecht und Selbstbestimmungsgesetz in Ibbenbüren
Rund 60 Standesbeamte trafen sich am Mittwoch, dem 9. Oktober 2025, in Ibbenbüren zu ihrer jährlichen Herbstfortbildung. Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen aktuelle Änderungen im Namensrecht sowie das Selbstbestimmungsgesetz, wobei rechtliche Neuerungen und praktische Fragestellungen im Vordergrund standen.
Die Schulung fand im örtlichen Feuerwehr- und Rettungszentrum statt. Bürgermeister Dr. Marc Schrameyer und Markus Mergenschröer, Leiter des Bürgeramts, eröffneten die Veranstaltung mit einer Begrüßung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Stephanie Max und Rolf Becker, Vertreter des Fachverbandes der Standesbeamten in Westfalen-Lippe, leiteten die Diskussionen. Sie erläuterten die neuen gesetzlichen Bestimmungen und beantworteten Fragen zur praktischen Anwendung des Namensrechts. Das Gesetz regelt unter anderem, wer nach einer Heirat welchen Nachnamen annehmen darf – ein Thema, das bei den Anwesenden auf besonderes Interesse stieß.
Die Fortbildung vermittelte den Standesbeamten aktualisierte Handlungsanweisungen zu den Namensvorschriften und zum Selbstbestimmungsgesetz. Die Teilnehmer verließen die Veranstaltung mit klareren Vorgaben für die Umsetzung der Gesetze in ihrem Arbeitsalltag. Die Schulung unterstrich, wie wichtig es ist, über rechtliche Entwicklungen im Bereich der Personenstandsregistrierung informiert zu bleiben.






