Silvester-Feuerwerk: Wer zahlt bei Unfällen und Schäden durch Böller und Raketen?
Angelo ReuterSilvester-Feuerwerk: Wer zahlt bei Unfällen und Schäden durch Böller und Raketen?
Silvester-Feuerwerk führt oft zu Unfällen und Sachschäden in ganz Deutschland – besonders in Nordrhein-Westfalen
Zum Jahresende verzeichnen Versicherungen einen deutlichen Anstieg an Brandschäden, wenn die Feierlichkeiten teuer werden. Wer weiß, welche Policen bei Verletzungen oder Schäden greifen, kann unerwartete Kosten vermeiden.
Wer haftet bei Schäden durch Feuerwerk? Je nach Situation springen unterschiedliche Versicherungen ein. Verursacht jemand durch Fahrlässigkeit eine Verletzung, übernimmt dessen private Haftpflichtversicherung die Kosten. Ist der Verursacher unbekannt, hilft die Unfallversicherung bei langfristigen gesundheitlichen Folgen – etwa bleibenden Behinderungen. Selbstverschuldete Verletzungen werden dagegen über die Krankenversicherung abgerechnet.
Auch bei Sachschäden gibt es klare Regelungen: Autofahrer mit Vollkasko können Reparaturen geltend machen, wenn ihr Fahrzeug durch Feuerwerk beschädigt wird. Die Hausratversicherung deckt Möbel oder Habseligkeiten, die durch umherfliegende Raketen zerstört werden – selbst Wasserschäden durch Löscharbeiten. Allerdings verweigern Versicherer die Zahlung bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Feierlaune mit Risiko: Wer zahlt bei Party-Pannen? Zufällige Schäden in gemieteten Räumen übernimmt meist die Haftpflicht – sofern sie nicht absichtlich herbeigeführt wurden. Gleiches gilt für Feuerwerksunfälle, bei denen Fahrlässigkeit nachgewiesen wird; vorsätzliche Zerstörung bleibt jedoch ausgeschlossen.
Vor dem Jahreswechsel: Policen prüfen, Kosten sparen Ob Gesundheit, Eigentum oder Haftung – verschiedene Versicherungen federn die Risiken durch Silvesterknallerei ab. Ein Blick in die individuellen Vertragsbedingungen schafft Klarheit und schützt vor bösen Überraschungen, bevor die Böller zünden.






