Rechtsstreit um beschlagnahmten Laptop und Polizeirazzien in Menden eskaliert
Ivan SchachtInterne Kritik an der Staatsanwaltschaft im Menden-Fall - Rechtsstreit um beschlagnahmten Laptop und Polizeirazzien in Menden eskaliert
In Deutschland hat eine Reihe von Rechtsstreitigkeiten um Polizeirazzien im Zusammenhang mit anti-Merz-Graffiti in Menden für Aufsehen gesorgt. Der Generalstaatsanwalt in Hamm hat nun die Bearbeitung des Falls durch die Staatsanwaltschaft Arnsberg scharf kritisiert. Zudem haben Verzögerungen bei der Rückgabe beschlagnahmter Gegenstände die Kontroverse weiter angeheizt.
Im April hatten Beamte die Wohnung einer jungen SPD-Politikerin sowie die Eltern eines Bekannten durchsucht. Dabei beschlagnahmten sie zwei USB-Sticks, ein Notizbuch, einen Laptop und Sprühdosen. Die Gegenstände wurden monatelang einbehalten – obwohl bereits im vergangenen Sommer eine staatsanwaltliche Anweisung zu ihrer Rückgabe vorlag.
Die betroffene junge Frau klagte gegen die Durchsuchung und gewann den Prozess vor dem Landgericht Arnsberg. Auch ihr Anwalt setzte sich in einem ähnlichen Verfahren durch und erreichte die Freigabe des Großteil der beschlagnahmten Gegenstände. Allerdings befinden sich der Laptop und die Sprühdosen weiterhin in Polizeigewahrsam.
Der Generalstaatsanwalt in Hamm prüfte den Fall später und sah keinen dringenden Handlungsbedarf, weder bei der Sicherung des Durchsuchungsbeschlusses noch bei der Aktenprüfung. Diese Entscheidung stieß auf Kritik, da die Verzögerungen und der Umgang mit Beweismitteln Zweifel an der Verfahrensgerechtigkeit aufwarfen.
Der Fall hat eine breitere Debatte über Polizeipraktiken und rechtliche Aufsicht ausgelöst. Zwar wurden einige beschlagnahmte Gegenstände inzwischen zurückgegeben, doch die noch immer einbehaltenen Beweisstücke und die Untätigkeit des Generalstaatsanwalts werfen weiterhin ungelöste Fragen auf. Das Ergebnis könnte künftig Auswirkungen auf die Behandlung ähnlicher Ermittlungsverfahren haben.