26 March 2026, 08:31

Radfahrer rast mit 59 km/h durch 30er-Zone – jetzt droht Punkt in Flensburg

Ein Straßenschild mit der Aufschrift 'Geschwindigkeit reduzieren Gefahrenzone Schule vor' mit einer Person daneben, Bäumen, Strommasten, Drähten, einem Haus und Himmel im Hintergrund.

Radfahrer rast mit 59 km/h durch 30er-Zone – jetzt droht Punkt in Flensburg

Radschnellfahrer in Nachrodt-Wiblingwerde mit fast doppelter Höchstgeschwindigkeit geblitzt

Bei einer jüngsten Kontrolle wurde ein Radfahrer in Nachrodt-Wiblingwerde mit nahezu doppelter erlaubter Geschwindigkeit erwischt. Der Vorfall ereignete sich am 18. März 2026 in der Nähe einer Schule, wo für alle Verkehrsteilnehmer – auch für Radfahrer – eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h gilt. Die Behörden prüfen nun, ob die überhöhte Geschwindigkeit eine Gefahr für andere darstellte.

Der Radfahrer war mit 59 km/h unterwegs und gehörte damit an diesem Tag zu den schnellsten Verkehrsteilnehmern. Zwar fallen die Strafen für Tempoverstöße von Radfahrern in der Regel niedriger aus als für Autofahrer, dennoch können Bußgelder verhängt werden. Üblich sind Verwarnungen oder Geldstrafen zwischen 15 und 35 Euro, abhängig von der Schwere des Verstoßes.

Bei der Entscheidung über die Konsequenzen wird geprüft, ob die Geschwindigkeit den Verhältnissen angemessen war. Sollte eine konkrete Gefährdung nachgewiesen werden, könnte der Radfahrer sogar einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg erhalten, Deutschlands zentraler Verkehrssünderkartei.

Der Fall reiht sich in eine Serie ungewöhnlicher Blitzer-Vorfälle ein. In der Vergangenheit sorgten Fehler wie falsche Bescheide oder manipulierte Schilder für Verwirrung. In einem Extremfall wurde einem Autofahrer aufgrund eines einfachen Tippfehlers fälschlicherweise eine Strafe von 7.500 statt 75 Euro in Rechnung gestellt.

Noch wird geprüft, ob die hohe Geschwindigkeit des Radfahrers ein konkretes Risiko darstellte, bevor eine endgültige Entscheidung fällt. Sollte sie als gefährlich eingestuft werden, könnten über das übliche Bußgeld hinaus weitere Sanktionen drohen. Der Fall zeigt, dass Tempolimits für alle Verkehrsteilnehmer gelten – unabhängig vom verwendeten Fortbewegungsmittel.

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