03 March 2026, 00:58

OLG setzt Streitwert für Hofabfindung auf 81.285 Euro fest – doch die Debatte bleibt

Ein altes Dokument mit einer Zeichnung eines Hofes in einem Feld, umgeben von Häusern, Bäumen und einem Himmel, mit der Inschrift "Surgensburg, Deutschland - Landschaft eines Hofes".

OLG setzt Streitwert für Hofabfindung auf 81.285 Euro fest – doch die Debatte bleibt

Ein Rechtsstreit eines Landwirts, der die Aufhebung der Hofeigenschaft nach der Höfeordnung erstreitet, hat eine teilweise Klärung erfahren. Das Oberlandesgericht (OLG) entschied über den Streitwert des Verfahrens und setzte ihn nach widersprüchlichen Bewertungen durch untere Instanzen auf 81.285 Euro fest. Das Urteil unterstreicht die anhaltenden Kontroversen darüber, wie solche Werte eigentlich zu berechnen sind.

Ausgangspunkt des Falls war eine Bewertung des zuständigen Amtsgerichts, das den Streitwert auf 14.000 Euro festlegte – orientiert am Marktwert des Anwesens. Diese Einschätzung wurde vom regionalen Rechnungsprüfer angefochten, der den Gesamtwert des Hofs als deutlich zu niedrig veranschlagt kritisierte. Stattdessen forderte er einen Streitwert von 185.400 Euro und trieb die Angelegenheit damit vor das Oberlandesgericht.

Das Gericht setzte sich mit der rechtlichen Debatte um die Bemessung des Streitwerts in Hofabfindungsverfahren auseinander. Zwar sieht § 36 des Gerichts- und Notarkostengesetzes vor, dass sich der Wert am Marktpreis orientieren soll, doch sind höhere Gerichte uneins, ob der Einheitswert (Einheitsbewertung) oder der Marktwert maßgeblich sein sollte. Im vorliegenden Fall erklärten die Richter die Beschwerde des Prüfers zwar für zulässig, wiesen sie jedoch letztlich zurück.

Als Kompromiss setzten sie den Streitwert auf 81.285 Euro herab. In ihrer Begründung verwiesen sie darauf, dass in manchen Fällen mit dem Anwesen verbundene Verbindlichkeiten vom Marktwert abgezogen werden könnten. Allerdings ließ das Gericht offen, wie sich diese Entscheidung auf ähnliche Fälle in anderen Bundesländern auswirken könnte.

Der Antrag des Landwirts auf Aufhebung der Hofeigenschaft wird nun mit einem Streitwert von 81.285 Euro weiterverfolgt. Der Fall zeigt die rechtliche Unsicherheit bei der Wertermittlung in solchen Verfahren auf. Ob das Urteil Auswirkungen auf die Berechnung des Einheitswerts in anderen Regionen hat, bleibt vorerst unklar.