Öffnungszeiten Kreis Viersen macht Winterpause
Öffnungszeiten: Kreis Viersen macht Winterpause
Die Kreisverwaltung Viersen bleibt vom 24. Dezember bis zum 2. Januar geschlossen. Am Dienstag, dem 23. Dezember, endet der Publikumsverkehr bereits um 14 Uhr. Die Mitarbeiter in den Einrichtungen und Fachbereichen sind ab dem 5. Januar wieder erreichbar.
Kreisverwaltung Viersen schließt über die Feiertage – Notdienste bleiben aktiv
Die Kreisverwaltung Viersen stellt ihren Betrieb vom 24. Dezember bis zum 2. Januar ein. Betroffen von der Schließung sind auch zahlreiche öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Archive und Kulturstätten. Einige Dienstleistungen bleiben jedoch für Notfälle und dringende Angelegenheiten aufrechterhalten.
Die meisten Dienststellen des Kreises beenden ihren Publikumsverkehr am Dienstag, dem 23. Dezember, bereits um 14 Uhr. Von der Schließung betroffen sind unter anderem das Kreisarchiv, die Volkshochschule, die Verwaltung der Musikschule sowie die Außenstelle Kempen des Straßenverkehrsamts. Die Mitarbeiter in diesen Bereichen kehren am 5. Januar an ihre Arbeitsplätze zurück.
Das Niederrheinische Freilichtmuseum bleibt vom 24. bis zum 31. Dezember geschlossen, einschließlich Heiligabend und der beiden Weihnachtsfeiertage. Die Geschäftsstelle der Musikschule ist vom 22. Dezember bis zum 2. Januar nicht besetzt; der Unterricht beginnt wieder am 7. Januar. Die Volkshochschule Viersen nimmt ihren Betrieb am 5. Januar wieder auf, wobei Anmeldungen zu Kursen auch während der Schließzeit per E-Mail oder online möglich sind.
Für dringende Angelegenheiten stehen den Bürgern alternative Lösungen zur Verfügung. Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung sollte die Polizei kontaktiert werden, die dann den Bereitschaftsdienst des Jugendamts informiert. Umweltnotfälle können an die Kreisleitstelle Viersen unter der Rufnummer 49 2162 8195 100 gemeldet werden. Der Winterdienst läuft wie gewohnt weiter – die Kreisstraßenmeistereien sorgen während der Feiertage für sichere Verkehrsverhältnisse auf den Straßen der Region.
Die Weihnachtspause betrifft den Großteil der Verwaltungs- und Kultureinrichtungen bis Anfang Januar. Wichtige Dienste wie Notfallversorgung und Straßenunterhalt bleiben jedoch aktiv. Der volle Regelbetrieb wird ab dem 5. Januar wiederaufgenommen, wobei einige Einrichtungen wie die Musikschule etwas später folgen.






