NRW verschärft Regeln für psychisch kranke Personen – mehr Sicherheit durch neues Gesetz
Ivan SchachtNRW verschärft das Gesetz nach gewalttätigen Straftaten von psychisch Kranken - NRW verschärft Regeln für psychisch kranke Personen – mehr Sicherheit durch neues Gesetz
Nordrhein-Westfalen führt neues Gesetz für mehr öffentliche Sicherheit ein
Nordrhein-Westfalen hat ein neues Gesetz verabschiedet, das die öffentliche Sicherheit stärken soll, indem es die Maßnahmen gegenüber psychisch kranken Personen verschärft, die eine potenzielle Gefahr darstellen könnten. Im Mittelpunkt der Regelung stehen eine bessere Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern, Behörden und Unterbringungseinrichtungen sowie erweiterte richterliche Befugnisse in Fällen von Zwangsunterbringungen.
Nach dem neuen Gesetz liegt die alleinige Entscheidungsgewalt über die Entlassung von Patient:innen nun bei den Amtsgerichten, um vorzeitige Freilassungen zu verhindern. Zudem können Gerichte von Beginn einer Unterbringung an Auflagen für Beurlaubungen erteilen oder diese bei Bedarf vollständig untersagen.
In Ausnahmefällen ist es den Gerichten außerdem möglich, Notunterbringungen um bis zu 24 Stunden zu verlängern. Das Gesetz verpflichtet Krankenhäuser zudem, alle relevanten Informationen über Patient:innen nach ihrer Entlassung an die sozialpsychiatrischen Dienste weiterzugeben, um eine lückenlose Betreuung zu gewährleisten.
Um präventive und nachsorgende Hilfen zu stärken, werden in allen 53 Kreisen und kreisfreien Städten sozialpsychiatrische Verbünde eingerichtet. Die Neuregelung berücksichtigt darüber hinaus weitere Bedürfnisse von Betroffenen, etwa Schuldenmanagement, Wohnraumversorgung und soziale Eingliederung.
Eine verbesserte Informationsweitergabe zwischen psychiatrischen Kliniken, staatlichen Stellen und Unterbringungseinrichtungen wird verbindlich vorgeschrieben, auch wenn noch unklar ist, wie die Umsetzung im Detail aussehen wird.
Die Änderungen geben den Gerichten mehr Kontrolle über Unterbringungsentscheidungen und erweitern die Unterstützung für Patient:innen über die klinische Versorgung hinaus. Ziel des Gesetzes ist es, das Risiko von Gewalttaten durch psychisch kranke Personen zu verringern und gleichzeitig langfristige Hilfsangebote zu verbessern. Ob dies gelingt, hängt nun davon ab, wie Kreise und Einrichtungen die neuen Vorgaben in die Praxis umsetzen.
