NRW übernimmt GEMA-Gebühren für gemeinnützige Veranstaltungen ab 2026
Angelo ReuterNRW übernimmt GEMA-Gebühren für gemeinnützige Veranstaltungen ab 2026
Nordrhein-Westfalen führt neue Regelung zur Übernahme von GEMA-Gebühren für gemeinnützige Veranstaltungen ein
Nordrhein-Westfalen hat eine neue Vereinbarung bekannt gegeben, mit der die GEMA-Lizenzgebühren für nichtkommerzielle Veranstaltungen übernommen werden. Die Initiative soll ehrenamtliches Engagement fördern und die Organisation von Vereinsfesten vereinfachen. Sie tritt am 1. Juli 2026 in Kraft und läuft bis Ende 2027.
Die Landesregierung übernimmt die GEMA-Gebühren für Veranstaltungen, die bestimmte Kriterien erfüllen: Dazu zählen Live- oder aufgeführte Musikdarbietungen ohne Eintrittsgeld sowie Veranstaltungsorte mit einer Fläche von bis zu 500 Quadratmetern. Von der Regelung profitieren rund 33.500 Vereine und Organisationen in der Region.
Voraussetzung für die Förderung ist eine vorherige Registrierung der Veranstaltung über ein Online-Portal. Jede Organisation kann im Rahmen der Vereinbarung bis zu vier Veranstaltungstage pro Jahr beantragen. Das Land hat für die Initiative ein Budget von drei Millionen Euro bereitgestellt.
Nicht abgedeckt sind Konzerte, Tanzveranstaltungen, Hintergrundmusik oder gestreamte Auftritte – diese unterliegen weiterhin den üblichen GEMA-Bestimmungen. Geprüft wird derzeit, ob künftig auch Karnevalsumzüge und Schützenfestprozessionen in die Regelung einbezogen werden könnten.
Sebastian Haug, CDU-Landtagsabgeordneter aus Solingen, begrüßte den Schritt. Die Maßnahme stärke das ehrenamtliche Engagement und reduziere den bürokratischen Aufwand für Veranstalter, so Haug.
Ziel der Neuregelung ist es, die Vereinsarbeit zu unterstützen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Nordrhein-Westfalen zu stärken. Vereine und gemeinnützige Gruppen sollen so leichter Feste und Veranstaltungen ausrichten können. Das Land hat die Finanzierung bis mindestens Ende 2027 zugesichert.






