NRW-Richter sollen künftig bis 69 arbeiten dürfen – Landtag entscheidet bald
Kunigunde SegebahnNRW-Richter können länger arbeiten - NRW-Richter sollen künftig bis 69 arbeiten dürfen – Landtag entscheidet bald
Richter in Nordrhein-Westfalen könnten bald zwei Jahre länger im Amt bleiben als bisher. Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf unterstützt, der es ihnen ermöglicht, auf Wunsch bis zum 69. Lebensjahr zu arbeiten. Bisher endet ihre Dienstzeit mit 67 Jahren – ohne Möglichkeit einer Verlängerung.
Der Vorschlag folgt einem Antrag des Landtags Anfang Juli. Die Abgeordneten hatten die Regierung aufgefordert, das Landesrichtergesetz zu ändern. Justizminister Benjamin Limbach von den Grünen befürwortet die Reform und ist überzeugt, dass erfahrene Richterinnen und Richter unverzichtbares Fachwissen in die Gerichte einbringen.
Sieben weitere Bundesländer erlauben bereits freiwillige Verlängerungen für Richter. Nordrhein-Westfalen bietet diese Option bisher nicht an. Limbach argumentiert, dass eine längere Dienstzeit dem Justizsystem mehr Flexibilität bei der Bewältigung von Fallzahlen und Personalplanung verschaffen würde.
Der Gesetzentwurf wird nun im Landtag beraten. Bei Annahme hätten Richter in NRW künftig die Wahl, über das bisherige Pensionsalter hinaus zu arbeiten. Die Änderung würde Nordrhein-Westfalen an andere Bundesländer angleichen. Richter, die länger im Dienst bleiben möchten, könnten bis 69 arbeiten – statt wie bisher nur bis 67. Die endgültige Entscheidung liegt in den kommenden Monaten beim Landtag.






