NRW führt strenge Öko-Regeln für Freiflächen-Solarparks ein – was sich ändert
Ivan SchachtNRW führt strenge Öko-Regeln für Freiflächen-Solarparks ein – was sich ändert
Die Landesanstalt für Natur, Umwelt und Klimaschutz in Nordrhein-Westfalen hat einen neuen Leitfaden zur Bewertung der ökologischen Auswirkungen von Freiflächen-Photovoltaikanlagen veröffentlicht. Erstmals werden darin verbindliche Kriterien eingeführt, darunter ein Punktesystem von null bis fünf zur Einstufung von Teilbereichen dieser Anlagen.
Ziel des Leitfadens ist es, die Berechnung von Ausgleichsmaßnahmen im gesamten Bundesland zu standardisieren. Vollständig versiegelte Flächen wie Zufahrtswege erhalten die Bewertung null und erfordern einen vollständigen ökologischen Ausgleich. Teilversiegelte Flächen, etwa Schotterwege, werden mit einem Punkt bewertet.
Die Flächen direkt unter den Modulen erhalten in der Regel ebenfalls einen Punkt, da sie ökologisch mit Schotterwegen vergleichbar sind. Die Bewertung der Zwischenräume zwischen den Modulreihen variiert je nach angestrebtem Biotoptyp und sieht Abzüge von 0,5 bis 1 Punkt vor. Um naturnahe Gestaltungsformen zu fördern, empfiehlt die Behörde Reihenabstände von mindestens fünf Metern, Modultische mit einer Unterkantenhöhe von mindestens 0,8 Metern sowie eine fundamentfreie Bauweise.
Nordrhein-Westfalen plant, seine Photovoltaik-Kapazität von derzeit 13,21 Gigawatt bis 2030 auf 21 bis 27 Gigawatt und bis 2040 auf 50 Gigawatt auszubauen. Der Landesverband Erneuerbare Energien NRW kritisiert jedoch den Leitfaden und stellt dessen wissenschaftliche Grundlage infrage. Zudem bemängelt der Verband, dass die Einstufung der Flächen unter und zwischen den Modulen zu niedrig ausfalle.
Der Leitfaden bietet ein strukturiertes Rahmenwerk für ökologische Bewertungen und setzt klare Standards für Ausgleichsmaßnahmen und Gestaltung in Photovoltaik-Projekten. Die ehrgeizigen Ausbauziele des Landes werden nun von diesen neuen ökologischen Kriterien geprägt sein.






