NRW berechnet Beamten fiktives Ehegatteneinkommen – trotz Verfassungswidrigkeit
Kunigunde SegebahnNRW berechnet Beamten fiktives Ehegatteneinkommen – trotz Verfassungswidrigkeit
Nordrhein-Westfalen gerät wegen Berechnung von Beamtengehältern in die Kritik
Nordrhein-Westfalen (NRW) steht wegen seiner Handhabung der Gehaltsberechnung für Beamte in der Kritik. Das Bundesland rechnet ein fiktives Ehegatteneinkommen von 538 Euro ein – obwohl die Beschäftigten davon keinen finanziellen Vorteil haben. Rechtsgutachten stufen die Praxis nun als verfassungswidrig ein.
Nach der geltenden Regelung in NRW wird Beamten mit Ehepartner automatisch ein fiktiver Betrag von 538 Euro zu ihrem Einkommen hinzugerechnet. Anders als in anderen Bundesländern müssen die Beschäftigten aktiv beantragen, diesen fiktiven Betrag aus der Berechnung auszuschließen. Finanzminister Marcus Optendrenk verteidigt das Verfahren und bezeichnet es als "soziale Absicherung".
Kritiker werfen der Regelung vor, das Einkommen nur auf dem Papier zu erhöhen, ohne dass ein realer finanzieller Zuwachs entsteht. Optendrenk deutete an, dass künftige Anpassungen den Ausschlussprozess vereinfachen könnten.
Trotz der festgestellten Verfassungswidrigkeit bleibt das aktuelle Gesetz vorerst in Kraft. Beamte in NRW können weiterhin die Streichung des fiktiven Einkommens aus ihrer Gehaltsberechnung beantragen. Ob und wie das System geändert wird, hängt von den anstehenden Gesetzesrevisionen ab.