29 December 2025, 23:56

Neue Schornsteinfeger-Bezirksleiter in NRW: Wer 2026 in Münster und Co übernimmt

Ein weißes Haus mit einem braunen Dachziegel und einem Schornstein.

Neue Schornsteinfeger-Bezirksleiter in NRW: Wer 2026 in Münster und Co übernimmt

Ab dem 1. Januar 2026 treten in Nordrhein-Westfalen mehrere Änderungen in der Bezirksleitung der Schornsteinfeger in Kraft. Für verschiedene Kreise, darunter Münster, Steinfurt und Coesfeld, wurden sowohl Neubesetzungen als auch Verabschiedungen in den Ruhestand bekannt gegeben. Behörden betonen zudem die Bedeutung der Schornsteinfeger für den Klimaschutz, insbesondere durch die Überprüfung von Heizungsanlagen.

In Münster bleibt Raphael Kockmann weiterhin für den Bezirk 20 zuständig. Unterdessen übernimmt Ralph Kröger den Bezirk 22 im Kreis Coesfeld und folgt damit auf den in den Ruhestand gehenden Guido Klöpper. Daniel Brunsmann wird als Nachfolger seines Vaters Franz-Josef Brunsmann die Leitung des Bezirks 17 im Kreis Steinfurt übernehmen.

In Gelsenkirchen löst Sven Hansen den scheidenden Udo Schädlich im Bezirk 10 ab. Ingo Hüsing bleibt weiterhin für den Bezirk 46 im Kreis Steinfurt verantwortlich, während Frank Bräutigam am selben Tag sein bisheriges Amt als Bezirksleiter aufgibt, um stattdessen das Amt des Landrats im Kreis Steinfurt zu übernehmen. In anderen Regionen behalten Hendrik Wansing und Wilfried Jacobs ihre Positionen im Kreis Recklinghausen bei – sie leiten weiterhin die Bezirke 52 bzw. 17. Dirk Kerkhoff bleibt zudem für den Bezirk 29 im Kreis Borken zuständig.

Die Aufgaben der Schornsteinfeger in diesen Bezirken umfassen unter anderem die Überprüfung von Heizungsanlagen, die Führung von Abgaswegkontrollbüchern sowie die Abnahme von Bauvorhaben. Ihre Arbeit trägt durch die Reduzierung von CO₂-Emissionen maßgeblich zum Klimaschutz bei. Philipp Esser, Leiter der Bezirksregierung Münster, und Andreas Marschan, Obermeister der Schornsteinfeger-Innung Münster, würdigten sowohl die neu berufenen als auch die ausscheidenden Beamten.

Die Änderungen treten zum 1. Januar 2026 in Kraft, wenn die neuen Bezirksleiter ihre Ämter antreten. Die ausscheidenden Schornsteinfeger übergeben ihre Verantwortungsbereiche, während die verbleibenden Kräfte die Aufsicht in ihren jeweiligen Gebieten weiterführen. Die Anpassungen sichern die fortlaufende Einhaltung von Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften.

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