02 February 2026, 18:58

Mohamedou Ould Slahi darf nach 24 Jahren wieder nach Deutschland einreisen

Ein altes Buch namens 'Z.D. Nürnberg, Deutschland, 1791' mit einem Stempel, der die erste Auflage anzeigt, mit handgeschriebenem Text auf seinen Seiten.

Gericht hebt Einreiseverbot für Mann aus 'The Mauritanian' auf - Mohamedou Ould Slahi darf nach 24 Jahren wieder nach Deutschland einreisen

Mohamedou Ould Slahi, ein ehemaliger Häftling des US-Gefangenenlagers Guantánamo, darf nach Jahrzehnten wieder nach Deutschland einreisen. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hob das jahrzehntelange Einreiseverbot auf und begründete dies mit seiner EU-Staatsbürgerschaft. Slahi, dessen Lebensgeschichte den Film Der Mauretanier inspirierte, war seit dem Jahr 2000 wegen Sozialbetrugsvorwürfen von der Einreise ausgeschlossen worden.

Slahi war 1995 erstmals nach Deutschland gezogen, wo er bis zu seiner Abschiebung im Jahr 2000 Elektrotechnik studierte. In jenem Jahr wurde er wegen Sozialbetrugs verurteilt und musste das Land verlassen. Nach seiner Ausreise wurde er 2002 in Mauretanien entführt, anschließend heimlich nach Jordanien, Afghanistan und schließlich in das Gefangenenlager Guantánamo Bay verschleppt. Dort blieb er bis 2016 in Haft und berichtete später von schweren Misshandlungen und Folter.

Die aktuelle Gerichtsentscheidung bestätigt ein früheres Urteil, wonach das Einreiseverbot von 2000 aufgehoben werden muss. Inzwischen hat Slahi die niederländische – und damit die EU-Staatsbürgerschaft – erworben, wodurch das ursprüngliche Verbot rechtlich hinfällig wurde. Die Richter gingen nicht auf die Behauptungen der Duisburger Behörden ein, Slahi stelle derzeit eine Terrorgefahr dar, da sein Status als EU-Bürger diese Frage im vorliegenden Fall irrelevant mache.

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Mittlerweile arbeitet Slahi als Schriftsteller und reist regelmäßig durch Europa für seine Projekte. Seine Memoiren Tagebuch aus Guantánamo wurden 2021 unter dem Titel Der Mauretanier verfilmt, mit Jodie Foster und Benedict Cumberbatch in den Hauptrollen. Zudem unterhält er weiterhin familiäre Bindungen in die Rheinregion Nordrhein-Westfalens.

Mit dem Urteil des Gerichts fällt eine langjährige Hürde für Slahis Rückkehr nach Deutschland. Seine niederländische Staatsbürgerschaft garantiert ihm Freizügigkeit innerhalb der EU, wobei Details zu seinem Aufenthaltsstatus in den Niederlanden weiterhin unklar bleiben. Die Entscheidung bezieht sich ausschließlich auf die Rechtmäßigkeit des Verbots von 2000 und lässt die von lokalen Behörden geäußerten weiteren Sicherheitsbedenken außer Acht.