18 June 2026, 04:20

Landtag beschließt schärfere Regeln für Störer und mehr Rechte für Ordnungsdienste

Voraufnahmen und langfristige Wohnverbote        Landtag stärkt kommunale öffentliche Ordnung

Landtag beschließt schärfere Regeln für Störer und mehr Rechte für Ordnungsdienste

Der Landtag hat umfassende Reformen des Ordnungsbehördengesetzes verabschiedet. Die Änderungen zielen darauf ab, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu modernisieren und klarere, transparente Vorschriften für die Kommunen zu schaffen.

Das neue Gesetz führt mehrere zentrale Maßnahmen ein, um die öffentliche Ordnung zu stärken. So sind nun längerfristige Platzverweise gegen Personen möglich, die wiederholt den öffentlichen Raum stören, andere belästigen oder gefährliche Situationen herbeiführen. Diese Regelung soll den Städten und Gemeinden bessere Mittel an die Hand geben, um wiederkehrende Störer in Problemgebieten konsequenter zu bekämpfen.

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Die Reformen erweitern zudem den Einsatz von Körperkameras für Mitarbeiter des Ordnungsdienstes. Künftig wird eine Voraufzeichnungsfunktion eingeführt, um Vorfälle besser dokumentieren zu können. Befürworter argumentieren, dass dies zur Deeskalation von Konflikten beitrage und fairere Ermittlungen ermögliche.

Mönchengladbachs Oberbürgermeister Martin Heinen begrüßt die Entscheidung. Er ist überzeugt, dass die verlängerten Platzverweise dem Kommunalen Ordnungsdienst (KOS) ermöglichen werden, in Brennpunkten wirksamer einzuschreiten. Auch Vanessa Odermatt und Jochen Klenner teilen diese Einschätzung und betonen, dass die Neuerungen die Arbeit des KOS verbessern und die öffentliche Sicherheit erhöhen werden. Unterdessen hat die örtliche CDU angekündigt, sich für eine zügige und einheitliche Umsetzung der neuen Regelungen einzusetzen.

Mit den beschlossenen Reformen erhalten die Kommunen mehr Befugnisse, um ordnungsrechtliche Probleme zu lösen. Körperkameras und längerfristige Platzverweise sollen künftig zum Standardinstrumentarium der Ordnungsdienste gehören. Die Änderungen treten in Kraft, sobald das Umsetzungsverfahren beginnt.

Quelle