Kultur in Viersen Mittel für kulturelle Vereine
Kultur in Viersen: Fördergelder für Kulturvereine
Ab 2026 stehen rund 10.000 Euro für die Förderung lokaler Kulturinitiativen bereit. Die überarbeiteten Richtlinien treten am 1. Januar 2026 in Kraft.
Viersen hat seine Förderbedingungen für örtliche Kulturvereine überarbeitet – die neuen Regelungen gelten ab Januar 2026. Aktuell unterstützt die Stadt 36 aktive Gruppen, darunter Chöre, Theaterensembles, Tanzgruppen und musikalische Formationen. Im Haushaltsentwurf für 2026 sind knapp 10.000 Euro vorgesehen, um die Arbeit dieser Vereine zu sichern.
Ab dem 1. Januar 2026 können Kulturvereine in Viersen ihre jährlichen Förderanträge über ein vereinfachtes Verfahren stellen. Statt umständlicher Formulare reicht künftig ein Jahresbericht über die öffentlichen Aktivitäten der Gruppe. Zudem stellt die Stadt zusätzliche Mittel für Einzelveranstaltungen bereit, die ein breites Publikum ansprechen. Für diese Sonderförderungen ist ein separater Antrag über ein Online-Formular erforderlich, das ab Januar auf der städtischen Website verfügbar sein wird.
Antragsfrist für 2026: 1. Januar bis 15. April Die Unterlagen sind an Christian Hansen aus dem Kulturbüro zu richten ([email protected]). Die vollständigen Förderrichtlinien sowie alle notwendigen Formulare stehen bereits zum Download bereit unter: www.viersen.de/kulturschaffende-vereine.
Kulturvereine werden zudem darauf hingewiesen, ihre Kontaktdaten aktuell zu halten. Änderungen sind direkt an [email protected] zu melden.
Mit dem überarbeiteten Fördersystem will die Stadt den Zugang zu finanzieller Unterstützung für die Viersener Kulturszene erleichtern. Die 10.000 Euro im Haushalt 2026 sollen öffentliche Auftritte, Workshops und Sonderveranstaltungen sichern. Um die Förderung für das kommende Jahr zu erhalten, müssen die Anträge bis Mitte April eingereicht werden.






