26 February 2026, 17:36

Kölner Gericht stoppt BfV-Einstufung der AfD als rechtsextrem – vorerst

Eine Gruppe von Polizisten steht vor einem großen Gebäude mit Fenstern, Säulen und Bögen, mit Fahrzeugen auf der Straße und einer Person mit einer Kamera auf der linken Seite, unter einem klaren blauen Himmel mit Bäumen, Ampeln und Flaggen im Hintergrund.

Extremist? Was das Bundesamt für Verfassungsschutz darf - Kölner Gericht stoppt BfV-Einstufung der AfD als rechtsextrem – vorerst

Ein Kölner Gericht hat dem deutschen Inlandsgeheimdienst vorläufig untersagt, die Alternative für Deutschland (AfD) als 'gesicherte rechtsextreme Bestrebung' einzustufen. Das Urteil erging im Februar 2026, nachdem die Partei gegen die im Mai 2025 verschärfte Einordnung geklagt hatte. Die Entscheidung setzt die Klassifizierung bis zum Abschluss des Hauptverfahrens aus.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatte die AfD zunächst als 'Prüffall für Rechtsextremismus' eingestuft. Im Mai 2025 stufte es die Partei dann als 'gesicherten Rechtsextremismusfall' hoch, was strengere Überwachungsmaßnahmen nach sich zog. Nach deutschem Recht ermöglicht dieser Status dem BfV den Einsatz seines gesamten Instrumentariums – mit potenziell weitreichenden sozialen und politischen Folgen für die Partei.

Das BfV agiert auf Grundlage des Bundesverfassungsschutzgesetzes und fungiert als Frühwarnsystem gegen extremistische Bedrohungen. Zu seinen Aufgaben gehören die Informationsbeschaffung, Risikobewertung und Spionageabwehr, allerdings ohne polizeiliche Befugnisse. Die Behörde arbeitet mit einem gestuften System, das von Vorprüfungen bis hin zu Verdachts- oder gesicherten Extremismusfällen reicht.

Der vorläufige Rechtsschutz des Kölner Verwaltungsgerichts verbietet dem BfV bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung, die AfD öffentlich als 'gesicherten Extremismusfall' zu bezeichnen. Die Partei hatte die Einstufung als unbegründet zurückgewiesen und rechtliche Schritte eingeleitet, um deren Umsetzung zu stoppen.

Die einstweilige Verfügung bedeutet, dass das BfV die AfD vorerst nicht offiziell als gesicherte extremistische Vereinigung klassifizieren darf. Der Fall wird nun in einer Hauptverhandlung weiterverhandelt, in der das Gericht über die Rechtmäßigkeit der Einstufung entscheiden wird. Bis dahin bleibt die Partei unter dem weniger schwerwiegenden bisherigen Überwachungsstatus.