11 May 2026, 10:38

Klimaprotest am Flughafen Köln/Bonn: Aktivisten nach Startbahn-Blockade verurteilt

Gruppe von Menschen vor einer Flughafen-Abflugtafel mit einem Banner "Aufgrund der Klimakrise gestrichen", Gepäckwagen sichtbar und beleuchtete Deckenlampen

Flughafenblockade: Gericht verurteilt Klimaaktivisten - Klimaprotest am Flughafen Köln/Bonn: Aktivisten nach Startbahn-Blockade verurteilt

Zwei Klimaaktivist:innen sind nach der Blockade einer Startbahn am Flughafen Köln/Bonn im August 2024 verurteilt worden. Die Protestaktion führte zu erheblichen Behinderungen, zahlreichen Flugausfällen und finanziellen Verlusten für den Flughafen. Beide Angeklagten erhielten Bewährungsstrafen sowie Auflagen zu gemeinnütziger Arbeit.

Der Vorfall begann, als eine 45-jährige Frau und ein 27-jähriger Mann mit Bolzenschneidern den Außenzaun des Flughafens durchtrennten. Anschließend klebten sie sich an einer Zufahrt auf der Start- und Landebahn fest und legten den Betrieb für mehrere Stunden lahm.

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In der Folge wurden 20 Flüge gestrichen, einer umgeleitet und drei Maschinen mussten zum Gate zurückkehren. Rund 3.000 Passagiere waren direkt von Verspätungen betroffen, weitere 13.000 indirekt. Der Flughafen bezifferte die Einnahmeausfälle auf mindestens 50.000 Euro.

Noch am selben Tag gab es ähnliche Proteste an den Flughäfen Berlin Brandenburg, Stuttgart und Nürnberg. In Köln verurteilte das Amtsgericht beide Aktivist:innen wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung. Der 27-Jährige erhielt eine elfmonatige Bewährungsstrafe, die 45-Jährige eine neunmonatige, ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt.

Zusätzlich zu den Haftstrafen müssen beide je 2.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen und 300 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Die Aktion hatte erhebliche betriebliche und finanzielle Folgen für den Flughafen. Die Bewährungsauflagen umfassen neben Geldstrafen auch Sozialstunden und Schadensersatzzahlungen. Der Fall zeigt die juristischen Konsequenzen von zivilem Ungehorsam im Rahmen der Klimaproteste in Deutschland auf.

Quelle