Hürths Rathaus und öffentliche Einrichtungen bleiben über die Feiertage geschlossen
Angelo ReuterHürths Rathaus und öffentliche Einrichtungen bleiben über die Feiertage geschlossen
Rathaus Hürth über Weihnachten und Neujahr geschlossen
Vom 24. Dezember 2025 bis einschließlich 2. Januar 2026. Notfallnummern und Bereitschaftsdienste finden Sie hier.
Die öffentlichen Einrichtungen in Hürth passen ihre Öffnungszeiten während der Feiertage 2025/2026 an. Betroffen sind Bibliotheken, Schwimmbäder, Jugendzentren und der Rathausbetrieb. Einige Notdienste bleiben in diesem Zeitraum nur nach vorheriger Terminvereinbarung verfügbar.
Die Stadtbücherei Hürth bleibt vom 24. Dezember 2025 bis zum 5. Januar 2026 geschlossen. E-Medien können jedoch weiterhin online ausgeliehen werden, und physische Rückgaben sind über den Bücherrückgabeautomaten möglich. Auch das Rathaus bleibt in dieser Zeit komplett geschlossen und öffnet erst wieder am 5. Januar.
Das Freizeitbad De Bütt hat an den Feiertagen (24.–26. Dezember, 31. Dezember und 1. Januar) geschlossen. Als Ausgleich öffnet es am 22. Dezember, 29. Dezember und 5. Januar, zudem gelten an den Wochenendtagen 27. und 28. Dezember die regulären Wochenendöffnungszeiten. Das Recyclingzentrum der Stadtwerke Hürth ist am 24. und 31. Dezember jeweils nur von 8:00 bis 12:00 Uhr geöffnet.
Städtische Kitas und Ganztagsschulen stellen ihren Betrieb vom 24. Dezember bis zum 2. Januar ein und nehmen den Regelbetrieb am 5. Januar wieder auf. Das Jugendzentrum Bonnstraße in Hermülheim und das Bürgerzentrum Port@l in Efferen schließen bereits ab dem 22. Dezember und öffnen erst am 8. bzw. 6. Januar wieder.
Für dringende Angelegenheiten bietet die Stadt am 29. und 30. Dezember 2025 sowie am 2. Januar 2026 von 9:00 bis 15:00 Uhr eingeschränkte Notdienste an – darunter das Ordnungsamt, die Sozialhilfe, das Jugendamt und die Flüchtlingshilfe. Diese sind ausschließlich nach telefonischer Voranmeldung nutzbar. Zudem nimmt das Standesamt am 29. Dezember von 10:00 bis 13:00 Uhr Sterbefälle in dringenden Fällen entgegen.
Auch in anderen deutschen Städten wie Heidelberg, Aachen und Koblenz bleiben öffentliche Ämter wie Standes- und Finanzämter in der Regel vom 25. Dezember bis zum 2. Januar geschlossen. Notfallhotlines für öffentliche Sicherheit, Kinderschutz und Flüchtlingshilfe sind jedoch rund um die Uhr erreichbar.
Die Bürgerinnen und Bürger sollten sich auf Einschränkungen während der Feiertage einstellen. Während die meisten Einrichtungen Anfang Januar wieder regulär öffnen, sind Notfallangebote auf absolute Ausnahmefälle beschränkt. Kritische Dienstleistungen erfordern eine vorherige telefonische Terminabsprache.






