05 June 2026, 18:52

Heimwatt übernimmt insolvente EGT und rettet 60 Arbeitsplätze in Köln

Heimwatt übernimmt Kölner Photovoltaik-Firma EGT

Heimwatt übernimmt insolvente EGT und rettet 60 Arbeitsplätze in Köln

EGT Energiegewinner Technik GmbH an Heimwatt GmbH verkauft – alle 60 Arbeitsplätze gesichert

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Die EGT Energiegewinner Technik GmbH, eine Tochter der insolventen Energiegewinner eG, wurde im Rahmen eines Asset Deals an die Heimwatt GmbH veräußert. Durch die Transaktion bleiben alle 60 Arbeitsplätze am Standort Köln erhalten. Anwälte und Insolvenzverwalter arbeiteten monatelang an der Finalisierung der Vereinbarung im Zuge des laufenden Insolvenzverfahrens.

Die EGT war 2017 als Teil der Energiegewinner eG gegründet worden, einer Genossenschaft, die im November 2023 Insolvenz anmeldete. Das offizielle Insolvenzverfahren begann am 1. Februar 2024, wobei der Rechtsanwalt Andreas Amelung zum Verwalter bestellt wurde. Amelung, der bereits das Insolvenzverfahren der Energiegewinner eG geleitet hatte, betonte, der Erhalt der Arbeitsplätze sei während des gesamten Prozesses oberste Priorität gewesen.

Am 2. Juli leitete das Landgericht Köln vorläufige Insolvenzverfahren für die EGT ein. Der Geschäftsführer der Firma, Hubert Vienken, war zugleich während der finanziellen Schieflage der Energiegewinner eG Mitglied des Vorstands gewesen.

Die Kölner Beratungsfirma Adwin Consulting vermittelte den Deal mit der Heimwatt GmbH. Der Käufer, der sich auf Photovoltaik und Wärmepumpen spezialisiert hat, eröffnete erst kürzlich eine Niederlassung in Köln. Mit der Übernahme will Heimwatt sein Geschäft im Business-to-Business-Bereich ausbauen. Alle 60 Mitarbeiter der EGT wechseln im Rahmen der Vereinbarung zum neuen Eigentümer.

Die Übernahme sichert nicht nur die Kontinuität für die Belegschaft und die Geschäftsaktivitäten der EGT unter der Führung von Heimwatt, sondern markiert auch einen strategischen Schritt des Unternehmens zur Stärkung seiner Position im Bereich erneuerbare Energien. Die Insolvenzverfahren der EGT werden nun unter Aufsicht des Gerichts fortgeführt.

Quelle