20 March 2026, 20:55

Großrazzia in Rheda-Wiedenbrück: 30 Verstöße bei 58 kontrollierten Lkw entdeckt

Ein Lastwagen mit verschiedenen Waffen, Taschen und anderen Gegenständen, mit einem Reifen auf der rechten Seite.

Großrazzia in Rheda-Wiedenbrück: 30 Verstöße bei 58 kontrollierten Lkw entdeckt

Großrazzia an Lkw in Rheda-Wiedenbrück am 19. März 2026

Bei einer großangelegten Lkw-Kontrolle in Rheda-Wiedenbrück haben Behörden am 19. März 2026 zahlreiche Verstöße aufgedeckt. Insgesamt wurden 58 Fahrzeuge und 13 Personen überprüft. An der Aktion beteiligten sich Polizei, Zoll und Verkehrsaufsichtsbehörden, die gemeinsam für mehr Sicherheit auf den Straßen sorgen wollten.

Die Kontrolle wurde von der Kreispolizeibehörde Gütersloh, dem Hauptzollamt Bielefeld, dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) sowie der Bezirksregierung Detmold durchgeführt. Bei den 58 überprüften Fahrzeugen stellten die Beamten 30 Verstöße fest. Vier Lkw waren überladen, wobei ein Fahrzeug die zulässige Achslast um 23 Prozent überschritt.

Zwei Lastwagen mussten wegen mangelhaft gesicherter Ladung sofort ihre Fahrt unterbrechen. In acht Fällen wurden Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten festgestellt, was zu ordnungsrechtlichen Verfahren führte. Sechs dieser Vergehen wurden mit Sofortstrafen geahndet.

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Bei den 13 kontrollierten Personen leiteten die Behörden in zwei Fällen strafrechtliche Ermittlungen wegen illegaler Beschäftigung und Aufenthaltsverstößen ein. Zudem meldete das BALM einen Verstoß gegen das Abfallrecht. Die Behörden wiesen darauf hin, dass wiederholte Verstöße gegen soziale Vorschriften – etwa bei Lenk- und Ruhezeiten – nach deutschem Recht hohe Bußgelder, Fahrverbote oder sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.

Die Aktion unterstreicht die anhaltenden Bemühungen, die Einhaltung von Vorschriften im Güterverkehr zu verbessern. Die Polizei Gütersloh kündigte an, künftig regelmäßig weitere Kontrollen an gewerblichen Fahrzeugen durchzuführen. Verstöße können mit Geldstrafen, betrieblichen Einschränkungen oder rechtlichen Schritten gegen Fahrer und Unternehmen geahndet werden.

Quelle