Erste Entschädigungen nach spektakulärem Sparkassen-Einbruch in Gelsenkirchen-Buer
Ivan SchachtErste Entschädigungen nach spektakulärem Sparkassen-Einbruch in Gelsenkirchen-Buer
Opfer des großen Einbruchs bei der Sparkasse Gelsenkirchen-Buer erhalten erste Entschädigungen
Nach dem spektakulären Einbruch Ende Dezember bei der Sparkasse Gelsenkirchen-Buer beginnen die Geschädigten, Entschädigungszahlungen zu erhalten. Die Täter hatten damals über 3.000 Schließfächer im Tresorraum der Bank aufgebrochen. Die ersten Auszahlungen erfolgen nun über Ansprüche aus der Hausratversicherung.
Betroffen sind fast alle Kunden, die an der Filiale ein Schließfach gemietet hatten – nur wenige blieben verschont. Viele Opfer verfügen jedoch nicht über eine zusätzliche Versicherung für solche Schäden, was die Geltendmachung ihrer Ansprüche erschwert.
Bereits zwei Klagen gegen die Sparkasse wurden beim Landgericht Essen eingereicht. Der Anwalt Daniel Kuhlmann hat für elf Mandanten Entschädigungen in Höhe von insgesamt rund 250.000 Euro erstritten. Die Rechtsanwälte Ralf Bürger und Christian Dreier erreichten für ein weiteres Opfer eine Zahlung von etwa 20.000 Euro.
Im Durchschnitt erhielten die betroffenen Kunden bisher etwas mehr als 22.000 Euro. Die Sparkasse selbst bietet eine zusätzliche Absicherung von rund 10.300 Euro pro Schließfach. Entscheidend für erfolgreiche Ansprüche war jedoch eine lückenlose Dokumentation der eingelagerten Wertgegenstände.
Während die ersten Entschädigungen fließen, kämpfen viele Geschädigte weiterhin mit unzureichendem Versicherungsschutz. Angesichts der über 3.000 betroffenen Fächer bleibt die finanzielle Gesamtbelastung beträchtlich. Mit weiteren Klagen und Versicherungsverhandlungen ist zu rechnen.






