18 June 2026, 00:24

Gericht kippt Verbot: Edeka darf längere Zahlungsfristen für Milchprodukte behalten

Milchbetriebe müssen auf ihr Geld warten - Edeka gewinnt Rechtsstreit

Gericht kippt Verbot: Edeka darf längere Zahlungsfristen für Milchprodukte behalten

Ein deutsches Gericht hat ein Verbot längerer Zahlungsfristen zwischen Edeka und dem Milchlieferanten Arla Foods aufgehoben. Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf erlaubt es dem Handelskonzern, Zahlungsziele über die im Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOLkG) festgelegte 30-Tage-Grenze hinaus zu vereinbaren. Die Entscheidung ist bereits die zweite Aufhebung einer Durchsetzungsmaßnahme der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) auf Grundlage des Lieferkettengesetzes.

Edeka hatte für die Jahre 2021, 2022 und 2024 Zahlungsfristen von über 49 Tagen für leicht verderbliche Milch- und Sahneprodukte ausgehandelt. Die BLE hatte dies im Oktober 2024 untersagt und begründet, dies verstoße gegen die 30-Tage-Regelung des AgrarOLkG. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Behörde den Umsatz von Edeka falsch berechnet hatte, was zu einer unzutreffenden Bewertung des Konzernumsatzes und einer fehlerhaften Anwendung des Gesetzes führte.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßte das Urteil und betonte, es bestätige die Rechtmäßigkeit des Handelns von Lebensmitteleinzelhändlern in ihren Geschäftsbeziehungen. HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth kritisierte die BLE dafür, wiederholt ihre gesetzlichen Befugnisse bei der Durchsetzung zu überschreiten. Der Verband wies zudem darauf hin, dass das AgrarOLkG bereits über die EU-Vorgaben hinausgehe und durch Wettbewerbsbeschränkungen sowie Effizienzverluste letztlich die Verbraucher belaste.

Da bereits zwei von fünf Entscheidungen der BLE auf Basis des Lieferkettengesetzes kassiert wurden, bleibt der Behörde als letzter Rechtsbehelf nur noch die Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof.

Das Urteil ermöglicht es Edeka, die längeren Zahlungsfristen mit Arla Foods beizubehalten, und offenbart zugleich Mängel in der Durchsetzungspraxis der BLE. Die Entscheidung könnte künftige Fälle im Rahmen des Lieferkettengesetzes beeinflussen.

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