Gericht entscheidet über Millionenförderung für AfD-nahe Erasmus-Stiftung aus 2021
Kunigunde SegebahnOVG prüft Förderung für AfD-nahen Stiftung im Jahr 2021 - Gericht entscheidet über Millionenförderung für AfD-nahe Erasmus-Stiftung aus 2021
Der Rechtsstreit um die staatliche Förderung der Desiderius-Erasmus-Stiftung, die der rechtsextremen AfD nahesteht, wird vor Gericht weitergeführt. Nach Änderungen der deutschen Finanzregeln für parteinahe Stiftungen konzentriert sich der Fall nun ausschließlich auf das Förderjahr 2021. Eine mündliche Verhandlung fand im März 2023 statt, doch das Urteil des 15. Senats steht noch aus.
Ursprünglich hatte die Stiftung auf staatliche Mittel für die Jahre 2018 bis 2021 geklagt. Doch das Bundesverfassungsgericht entschied 2023, dass die bisherigen Förderpraktiken verfassungswidrig seien. Daraufhin wurde 2024 ein neues Stiftungsfinanzierungsgesetz verabschiedet – das jedoch nicht rückwirkend auf den Anspruch für 2021 anwendbar ist.
Nun prüft das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalens, ob die Stiftung für das Jahr 2021 Anspruch auf öffentliche Gelder hat. Die wachsende Bedeutung der AfD im Bundestag – ihre Sitze stiegen von 92 in der 19. Wahlperiode auf voraussichtlich 130 bis 140 in der 21. – verleiht dem Verfahren zusätzliches Gewicht. Dennoch wird die Entscheidung des Gerichts allein auf der damals geltenden Rechtslage beruhen, nicht auf der aktuellen Stellung der Partei.
Der 15. Senat wird voraussichtlich nach Auswertung der Argumentation aus der März-2023-Verhandlung sein Urteil fällen. Dieses wird darüber entscheiden, ob die Stiftung für 2021 noch nach den alten, inzwischen für ungültig erklärten Regeln gefördert wird.
Das Urteil wird klären, ob die Desiderius-Erasmus-Stiftung für 2021 öffentliche Mittel beanspruchen kann. Ein Erfolg würde eine seltene Ausnahme unter den überholten Vorschriften darstellen. Zudem wird das Urteil einen Präzedenzfall dafür schaffen, wie künftig mit früheren Förderstreitigkeiten unter dem geänderten rechtlichen Rahmen Deutschlands umgegangen wird.