Evangelische Kirche prüft Personalakten auf sexualisierte Gewalt – Ex-Polizisten helfen bei Aufklärung
Ivan SchachtKirche setzt pensionierte Polizisten ein, um Personalakten zu durchsuchen - Evangelische Kirche prüft Personalakten auf sexualisierte Gewalt – Ex-Polizisten helfen bei Aufklärung
Die Evangelische Kirche von Westfalen hat eine unabhängige Überprüfung ihrer Personalakten eingeleitet, um Fälle sexualisierter Gewalt aufzudecken. Ehemalige Polizeibeamte wurden hinzugezogen, um die Unterlagen zu sichten – beginnend mit den Akten aktueller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am 1. Februar 2023. Ziel ist es, sicherzustellen, dass keine Fälle ungeprüft bleiben, bevor die gesetzlichen Verjährungsfristen ablaufen.
Das Prüfverfahren startete im Februar 2023 mit einem einzelnen pensionierten Beamten. Ab dem 1. März unterstützte ein zweiter Ermittler die Arbeit, um den Prozess zu beschleunigen. Ihre erste Aufgabe besteht darin, die Akten des aktiven Personals zu durchforsten, wobei Fälle priorisiert werden, bei denen die Verjährungsfrist bald greifen könnte.
Nach der Auswertung der aktuellen Unterlagen widmet sich das Team den archivierten Akten, einschließlich jener ehemaliger Beschäftigter. Jede Personalakte im Besitz der Landeskirchenverwaltung soll geprüft werden, allerdings gibt es noch keinen festen Zeitplan für den Abschluss der Arbeiten.
Sollten Fehlverhalten aufgedeckt werden, werden die Erkenntnisse an die Stelle zur Aufarbeitung von Verstößen gegen die sexuelle Selbstbestimmung (UVSS) weitergeleitet. Je nach Schwere der Vorwürfe können disziplinarische Maßnahmen oder sogar Entlassungen die Folge sein. Charlotte Nieße, die Beauftragte der Kirche für Fragen der sexuellen Selbstbestimmung, wird die regionalen Synoden über den Fortschritt informieren.
Die Entscheidung der Kirche, ehemalige Polizeibeamte einzubinden, unterstreicht den umfassenden Ansatz bei der Aufarbeitung vergangener und aktueller Vorfälle. Sämtliche Ergebnisse werden von der UVSS bearbeitet, mit möglichen Konsequenzen für die Betroffenen. Über den Stand der Überprüfung wird in künftigen Synodalsitzungen berichtet.