04 March 2026, 19:37

EuGH-Urteil: Airline muss Passagiere für freiwillige Verspätung entschädigen

Eine Gruppe von Menschen steht in einer Schlange am Flughafen, einige halten Taschen, mit Stangen mit Bändern, Texttafeln, wandmontierten Bildschirmen und Deckenleuchten, während sie auf ihren Flug warten.

Flugverspätung aufgrund langer Eincheckzeit: EU-Gericht entscheidet zugunsten der Passagiere - EuGH-Urteil: Airline muss Passagiere für freiwillige Verspätung entschädigen

Zwei Passagiere haben einen wichtigen Rechtsstreit gegen die Fluggesellschaft European Air Charter gewonnen, nachdem ihr Flug von Düsseldorf nach Varna mit mehr als drei Stunden Verspätung gestartet war. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass die Airline sie entschädigen muss, weil sie sich bewusst dafür entschied, auf verspätete Reisende aus einem früheren Flug zu warten.

Der Fall dreht sich um einen Vorfall im Juli 2022 am Flughafen Köln/Bonn, wo überlastete Sicherheitskontrollen zu langen Warteschlangen und Folgeverspätungen für spätere Flüge, darunter auch Europa-Flüge, führten.

Die Probleme begannen, als das Sicherheitspersonal am Flughafen Köln/Bonn mit der hohen Passagierzahl überfordert war. Viele Reisende, darunter auch solche, die einen späteren Flug von European Air Charter ab Düsseldorf gebucht hatten, mussten lange auf die Abfertigung an Check-in und Sicherheit warten.

Statt pünktlich zu starten, entschied sich die bulgarische Fluggesellschaft, den Flug von Düsseldorf nach Varna für die verspäteten Passagiere zu warten. Diese Entscheidung verzögerte den Abflug um mehr als fünf Stunden, was zu einer Ankunftsverspätung von über drei Stunden führte.

Die beiden betroffenen Passagiere reichten Klage ein und forderten jeweils 400 Euro Entschädigung gemäß der EU-Verordnung 261/2004. Die Airline argumentierte, die Verspätung sei auf "außergewöhnliche Umstände" zurückzuführen, die außerhalb ihrer Kontrolle lägen. Doch der EuGH wies diese Verteidigung zurück und urteilte, dass die freiwillige Entscheidung, auf die verspäteten Passagiere zu warten, die direkte Ursache für die Verspätung war.

Laut Gerichtsentscheidung können Airlines keine "außergewöhnlichen Umstände" geltend machen, wenn sie einen Flug freiwillig verzögern, um Passagiere aus einem zuvor gestörten Flug unterzubringen. Das Düsseldorfer Gericht muss nun prüfen, ob die Entscheidung von European Air Charter eigenständig getroffen wurde, und die Entschädigungsansprüche abschließend klären.

Die aktuellen EU-Fluggastrechte sehen Entschädigungen bei Verspätungen von drei Stunden oder mehr vor, ebenso wie Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten und Unterkunft. Allerdings sind Airlines nicht verpflichtet, auf verspätete Reisende zu warten – sie müssen lediglich die Konsequenzen tragen, wenn sie sich dafür entscheiden.

Das Urteil stellt klar, dass Airlines Passagiere entschädigen müssen, wenn ihre eigene Entscheidung, auf verspätete Reisende zu warten, zu erheblichen Folgeverspätungen führt. Das Düsseldorfer Gericht wird nun die genauen Umstände der Handlung von European Air Charter prüfen, bevor es über die geforderten 400 Euro pro Passagier entscheidet.

Dieser Fall schafft einen Präzedenzfall für ähnliche Streitigkeiten und unterstreicht, dass freiwillige Entscheidungen der Airlines – und nicht externe Faktoren – über die Haftung bei Verspätungen entscheiden.