25 April 2026, 08:42

EU-Datengesetz gilt – doch Deutschland fehlt die Umsetzung noch immer

Offenes Buch mit handgeschriebenem Text auf Seiten, wahrscheinlich ein Dokument der Bundesrepublik Deutschland, mit sichtbaren Wasserzeichen unten.

EU-Datengesetz gilt – doch Deutschland fehlt die Umsetzung noch immer

EU-Datengesetz in Kraft – doch Deutschland fehlen die nötigen Umsetzungsregeln

Das EU-Datengesetz gilt seit Wochen, doch Deutschland verfügt noch immer nicht über die erforderlichen Gesetze, um es durchzusetzen. Ohne einen finalisierten Rechtsrahmen bleiben die neuen Vorschriften wirkungslos. Behörden warnen, dass Unternehmen und Verbraucher bis zur Verabschiedung nationaler Regelungen in Unsicherheit agieren müssen.

Am 12. September 2025 ist das EU-Datengesetz offiziell in Kraft getreten, doch das deutsche Datengesetz-Umsetzungsgesetz steht noch aus. Diese Verzögerung macht die Verordnung zum "Papiertiger" – formal gültig, aber ohne praktische Durchsetzungskraft.

Sobald das Gesetz zur Anwendung und Durchsetzung des Datengesetzes (DADG) verabschiedet ist, tritt es am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Dafür müssen jedoch zunächst Bundestag und Bundesrat ihre endgültige Zustimmung erteilen. Bis dahin bleiben zentrale Fragen – etwa zur Höhe von Bußgeldern – ungeklärt.

Künftig übernimmt die Bundesnetzagentur (BNetzA) die federführende Rolle bei der Einhaltung der Vorschriften und erhält erweiterte Befugnisse zur Überwachung von Unternehmen. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) wird hingegen für den Datenschutz in der Privatwirtschaft zuständig sein. Diese Neuordnung verringert die Bedeutung der Landesdatenschutzbehörden und bündelt die Aufsicht beim BfDI.

Verstöße werden unterschiedlich geahndet: Die Strafen reichen von 50.000 Euro bis zu 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens. Bei Verstößen gegen die DSGVO bleibt der BfDI jedoch an das bestehende Bußgeldsystem der Datenschutz-Grundverordnung gebunden.

Fehlende nationale Umsetzungsregeln zwingen Unternehmen derzeit, das Datengesetz ohne klare inländische Leitlinien anzuwenden. Erst mit dem Inkrafttreten des DADG beginnt die verbindliche Durchsetzung – inklusive Sanktionen bei Nichteinhaltung. Bis dahin bewegen sich Wirtschaft und Aufsichtsbehörden in einer rechtlichen Grauzone.

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