Energieeffizienzgesetz reformiert: Lockerungen für Rechenzentren und längere Fristen bis 2030
Kunigunde SegebahnEnergieeffizienzgesetz reformiert: Lockerungen für Rechenzentren und längere Fristen bis 2030
Der deutsche Ministerrat hat Änderungen am Energieeffizienzgesetz gebilligt, das die Ampelkoalition Ende 2023 auf den Weg gebracht hatte. Die Reformen lockern die Vorgaben für Unternehmen – insbesondere für Betreiber von Rechenzentren – und verlängern gleichzeitig die Fristen für die Umsetzung.
Ursprünglich mussten Rechenzentrumsbetreiber ihren Stromverbrauch bereits zu einem früheren Zeitpunkt vollständig durch erneuerbare Energien ausgleichen. Nun wurde die Frist auf das Jahr 2030 verschoben. Zudem galten strenge Effizienzziele, die innerhalb von zwei Jahren erreicht werden sollten; diese Frist wurde auf vier Jahre verlängert.
Mehrere Auflagen wurden abgemildert oder gestrichen. So müssen Betreiber Abwärme künftig nur noch nutzen, wenn ein lokales Fernwärmenetz verfügbar ist. Die Pflicht zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen gilt nun nur noch für Unternehmen mit einem jährlichen Verbrauch von mindestens 23,6 Gigawattstunden.
Das Bundeswirtschaftsministerium rechtfertigte die Änderungen mit dem Ziel, Bürokratie abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Peter Adrian, Präsident des DIHK, bezeichnete die Reformen als „deutliche Entlastung“ für die Wirtschaft. Kritiker äußerten jedoch Bedenken: Katharina Reuter vom Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft warf der Regierung vor, den Klimaschutz zugunsten wirtschaftlicher Interessen vernachlässigt zu haben. Kilian Vieth-Ditlmann von AlgorithmWatch sprach von einer „Kapitulation vor den Tech-Konzernen“ und warnte vor ökologischen und ökonomischen Risiken.
Die gelockerten Regeln geben Unternehmen mehr Zeit und Spielraum, um ihre Energieeffizienzziele zu erreichen. Rechenzentrumsbetreiber haben nun bis 2030 Zeit, ihren Strombedarf durch erneuerbare Energien auszugleichen. Die Reformen stoßen sowohl auf Zustimmung als auch auf Kritik – von Wirtschaftsvertretern wie von Umweltschützern.
