Düsseldorfer Lehrerin wegen jahrelangem Betrug mit Führungszulagen verurteilt
Ivan SchachtDüsseldorfer Lehrerin wegen jahrelangem Betrug mit Führungszulagen verurteilt
Eine 61-jährige Lehrerin aus Düsseldorf ist wegen Betrugs verurteilt worden, nachdem sie jahrelang unrechtmäßig Zuschläge für Schulleitungen bezogen hatte. Das Amtsgericht Düsseldorf stellte fest, dass sie Zahlungen in Höhe von insgesamt rund 31.300 Euro illegal erhalten hatte, obwohl sie die entsprechende Position nicht mehr innehatte.
Die Lehrerin war lediglich für wenige Monate kommissarische Schulleiterin gewesen. Dennoch bezog sie die Führungszulage bis April 2023 weiter – lange, nachdem ihre interimistische Tätigkeit beendet war.
Die Ermittlungen ergaben, dass sie die zusätzlichen Zahlungen selbst beantragt und dabei genau über die Höhe der Beträge Bescheid wusste. Das Gericht wertete dies als Betrug durch Unterlassen, da sie es versäumt hatte, die falschen Zahlungen zu korrigieren.
Als Konsequenz verhängte das Gericht eine Geldstrafe von 11.200 Euro und ordnete die Einziehung der gesamten zu Unrecht erhaltenen Summe in Höhe von etwa 31.300 Euro an.
Mit dem Urteil wird die Lehrerin zur Rückzahlung aller unrechtmäßig bezogenen Gelder verpflichtet. Der Fall zeigt zudem die rechtlichen Folgen auf, wenn falsche Zahlungen nicht gemeldet werden. Weitere Angaben dazu, wie lange solche Zulagen üblicherweise nach dem Ausscheiden aus einer Schulleitungsposition weitergezahlt werden, lagen nicht vor.






