24 May 2026, 00:39

Drei Gleisbetretende stoppen Bahnverkehr an Müngstener Brücke für fast eine Stunde

Leichtsinn auf der Müngstener Brücke hat teure Folgen: Polizei und Stadtverwaltung verhängen Kostenbescheide gegen die Täter

Drei Gleisbetretende stoppen Bahnverkehr an Müngstener Brücke für fast eine Stunde

Drei Personen bei widerrechtlichem Betreten der Gleisanlagen nahe der Müngstener Brücke erwischt

Am Sonntag, dem 8. März, wurden drei Personen dabei ertappt, wie sie unbefugt die Gleisanlagen in der Nähe der Müngstener Brücke betraten. Der Vorfall führte zu erheblichen Behinderungen im Bahnverkehr, der fast eine Stunde lang komplett zum Erliegen kam. Nach Hinweisen von Augenzeugen, die die Gruppe gegen 12:05 Uhr gemeldet hatten, rückten Einsatzkräfte aus mehreren Städten an.

Zwei Erwachsene und ein Kind wurden in dem gesperrten Gleisbereich aufgefunden, woraufhin der Zugverkehr zwischen 12:09 Uhr und 12:50 Uhr sofort eingestellt werden musste. Die Erwachsenen gaben später an, ihre Navigations-App habe sie auf die Brücke geführt. Die Bundespolizei betonte jedoch, dass sichtbar angebrachte Verbotszeichen stets zu beachten seien.

Gegen die beiden Erwachsenen leitete die Bundespolizei ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein und setzte Betriebskosten in Höhe von 99,60 Euro an. Die Polizei Wuppertal reichte zudem eine Forderung über 118,50 Euro pro Schuldner ein; der Fall befindet sich derzeit in der Anhörungsphase. Die Feuerwehr Solingen erließ hingegen einen formellen Kostenbescheid nach Landesrecht und bezifferte die Auslagen für Fahrzeuge und Personal auf rund 656 Euro.

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Die Stadt Remscheid prüft noch, ob weitere Kostenrückforderungen geltend gemacht werden sollen. Ein Entscheidungsdatum steht bisher nicht fest, sodass die finanzielle Aufarbeitung des Vorfalls weiterhin offen ist.

Der Zwischenfall verursachte nicht nur erhebliche Verspätungen und Notfalleinsätze, sondern zieht auch laufende juristische Kosten nach sich. Die Behörden warnten erneut vor den Gefahren, die mit der Missachtung von Bahnsicherheitsvorschriften einhergehen. Der Fall wird nun in den verwaltungsrechtlichen Verfahren weiterverfolgt, wobei mehrere Behörden eine Erstattung ihrer Einsatzkosten anstreben.

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