21 March 2026, 06:25

CDU will Ordnungsämter mit schärferen Gesetzen und moderner Technik stärken

Weißer Polizeiwagen mit "Polizei"-Aufschrift vor einer belebten Straße, flankiert von Gras und Bäumen außerhalb der Stadt.

CDU will Ordnungsämter mit schärferen Gesetzen und moderner Technik stärken

Die CDU fordert schärfere gesetzliche Befugnisse und moderne Instrumente, um die örtlichen Ordnungsämter zu stärken. Nach Ansicht der Partei spielen diese Behörden eine zentrale Rolle für die Sicherheit in den Städten, sehen sich jedoch wachsenden Herausforderungen gegenüber. Neue Gesetze müssten nun die praktischen Bedürfnisse der Kommunen widerspiegeln.

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In den vergangenen Jahren haben sich die Aufgaben der Ordnungsämter deutlich ausgeweitet. Sie müssen zunehmend Konflikte im öffentlichen Raum schlichten, mit steigender Vermüllung, illegaler Müllentsorgung und Störungen bei Veranstaltungen umgehen. Viele dieser Vorfälle sind kurzfristige Verstöße, die sich mit den aktuellen Regelungen nur schwer ahnden lassen.

Die CDU argumentiert, dass klarere rechtliche Kompetenzen den Beamten eine effektivere Reaktion ermöglichen würden. Die Partei setzt sich zudem für einen besseren Schutz des Personals bei Konflikten sowie den Einsatz moderner Technologie ein, um Problemzonen zu überwachen. Gezielte Videoüberwachung in Brennpunkten gehört zu den Vorschlägen – vorausgesetzt, sie hält die Datenschutzbestimmungen ein.

Bei der Forderung nach diesen Änderungen betont die CDU, dass neue Gesetze an den praktischen Erfahrungen der lokalen Behörden auszurichten seien. Ziel ist es, dass Ordnungsämter effizient arbeiten und sich gleichzeitig an künftige Anforderungen anpassen können.

Die geplante Gesetzesnovelle sieht die Union als notwendigen Schritt, um die Arbeit der Ordnungsbehörden zu stärken. Bei Umsetzung würden die Änderungen den Ämtern mehr handfeste Werkzeuge an die Hand geben, um den Alltagsherausforderungen zu begegnen. Im Mittelpunkt steht dabei der Ausgleich zwischen Durchsetzungsfähigkeit und rechtlichen wie operativen Rahmenbedingungen.

Quelle