11 February 2026, 21:15

Bosnier lebt seit 20 Jahren trotz Abschiebung in Köln – dank acht minderjähriger Kinder

Ein detaillierter Plan von Serbien und dem Balkan mit dem Text "Migration der Serben nach dem Balkan von Weißserbien" deutlich oben drauf.

Bosnier lebt seit 20 Jahren trotz Abschiebung in Köln – dank acht minderjähriger Kinder

Ein bosnischer Mann, der in Köln lebt, hält sich seit mehr als zwei Jahrzehnten in Deutschland auf – trotz abgelehntem Asylantrag und mehreren Strafverurteilungen. Huso B., der 2003 nach Deutschland kam, erhält weiterhin staatliche Leistungen und entzieht sich der Abschiebung, weil er acht minderjährige Kinder hat. Der Fall hat nun eine Überprüfung durch die lokalen Behörden ausgelöst.

Huso B. reiste erstmals 2003 nach Deutschland ein, doch sein Asylantrag wurde abgelehnt, da Bosnien-Herzegowina als sicheres Herkunftsland eingestuft wird. Seither lebt er mit einer vorübergehenden Aussetzung der Abschiebung, der sogenannten Duldung, die regelmäßig verlängert wird. Bei der Entscheidung über eine Verlängerung berücksichtigen die Stadtbehörden den Familienschutz und das Kindeswohl.

Seine kriminelle Vergangenheit reicht mindestens bis 2010 zurück, mit Verurteilungen wegen Betrugsdelikten. Zuletzt wurde ihm vorgeworfen, eine Drogeriekette mit Geschenkgutscheinen zu betrügen. Trotz dieser Vorstrafen konnte eine Abschiebung bisher nicht vollzogen werden, da seine in Deutschland geborenen Kinder noch minderjährig sind.

Die zehnköpfige Familie bezieht derzeit monatlich 7.250,77 Euro an Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Gleichzeitig bearbeitet das Kölner Ausländeramt 1.080 offene Fälle von freiwilligen Ausreisen oder Abschiebungen. Allein 2025 wurden aus der Stadt 245 Personen abgeschoben, darunter 130 verurteilte Straftäter.

Nach Medienberichten über den Fall ordnete Oberbürgermeisterin Henriette Reker eine interne Prüfung der behördlichen Behandlung von Huso B.s Situation an.

Die städtische Untersuchung soll klären, wie Huso B. trotz seiner Vorstrafen und des abgelehnten Asylstatus in Deutschland bleiben konnte. Vorerst bleibt sein vorübergehender Abschiebeschutz wegen des Aufenthalts seiner Kinder bestehen. Die Ergebnisse der Prüfung könnten Auswirkungen auf ähnliche Fälle in Köln haben.

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