11 March 2026, 18:28

BGH beendet jahrelangen Postbank-Streit mit Deutsche Bank endgültig

Ein altes deutsches Wertpapier, ausgestellt von der Deutschen Vereinsbank in Frankfurt, Deutschland, auf Papier gedruckt.

BGH verwirft Deutsche Bank's Beschwerde im Postbank-Streit - BGH beendet jahrelangen Postbank-Streit mit Deutsche Bank endgültig

Bundesgerichtshof beendet jahrelangen Rechtsstreit zwischen Deutsche Bank und ehemaligen Postbank-Aktionären

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen langjährigen juristischen Konflikt zwischen der Deutschen Bank und ehemaligen Aktionären der Postbank beendet. Im Mittelpunkt des Streits stand ein Übernahmeangebot aus dem Jahr 2010, bei dem die Kläger geltend machten, für ihre Anteile zu wenig erhalten zu haben. Mit dem aktuellen Urteil ist der jahrelange Entschädigungsprozess nun endgültig abgeschlossen.

Der Konflikt nahm seinen Anfang, als die Deutsche Bank 2010 die Mehrheit an der Postbank übernahm. Die Aktionäre erhielten damals 25 Euro pro Aktie, behaupteten später jedoch, dieser Preis sei unangemessen gewesen. Sie argumentierten, die Deutsche Bank habe bereits ab 2008 die Kontrolle über die Postbank erlangt – zu einer Zeit, als deren Aktienkurs noch bei 57,25 Euro pro Stück lag.

Dreizehn ehemalige Aktionäre zogen vor Gericht und forderten eine Entschädigung für die Differenz zwischen dem Übernahmeangebot von 2010 und dem höheren Kurs von 2008. Das Oberlandesgericht Köln gab ihnen recht, woraufhin die Deutsche Bank Berufung einlegte. Der BGH wies diese nun zurück und bestätigte damit das vorherige Urteil, wodurch der Fall rechtlich abgeschlossen ist.

Trotz der Entscheidung hatte die Deutsche Bank ihr finanzielles Risiko bereits durch Vergleichszahlungen verringert. Insgesamt flossen rund 112 Millionen Euro – inklusive Zinsen –, die aus bestehenden Rückstellungen gedeckt wurden. Zudem hatte die Bank mit weiteren Klägern Einigungen erzielt, um zusätzliche Risiken zu begrenzen.

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Mit dem BGH-Urteil wird das Kölner Urteil bestätigt und der Entschädigungsstreit endgültig beigelegt. Ehemalige Aktionäre erhalten keine weiteren Zahlungen über die bereits erreichten Vergühle hinaus. Das Urteil markiert das Ende eines Rechtsstreits, der sich über mehr als ein Jahrzehnt hinzog.

Quelle