Apothekerkammer Nordrhein muss Millionen-Rücklagen an Mitglieder zurückzahlen
Angelo ReuterApothekerkammer Nordrhein muss Millionen-Rücklagen an Mitglieder zurückzahlen
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) unzulässig Vermögen angehäuft hat. Die Kammer steht nun unter rechtlichem Druck, ihre Rücklagen abzubauen und einen Teil der Mitgliedsbeiträge an ihre Mitglieder zurückzuerstatten.
Die Kammer hat bereits Schritte eingeleitet, um ihre Reserven zu verringern, wie ihr Anwalt, Dr. Stefan Kobes, bestätigte. Auf einer kürzlichen Mitgliederversammlung in Neuss verteidigte Kobes zwar die Position der Kammer, kritisierte jedoch die Gerichtsentscheidung. Er warnte, dass die Bestätigung des Urteils die finanzielle Unabhängigkeit aller Berufskammern gefährden könnte.
Die AKNR hat gegen das Urteil beim Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) Berufung eingelegt. Gleichzeitig sieht sich die Kammer mit vier laufenden Klagen wegen Beitragsbescheiden für die Jahre 2021 bis 2024 konfrontiert. Diese Verfahren entstanden nach der Aufhebung der Beitragsobergrenze im Jahr 2020.
Um weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen entgegenzuwirken, sandte die Kammer Schreiben an das Düsseldorfer Gericht über anhängige Verfahren, woraufhin eine geplante Verhandlung abgesagt wurde. Zudem plant sie, eine detaillierte Haushaltsaufstellung zu veröffentlichen, um die Argumente der Kläger zu schwächen. Darüber hinaus wurden bereits 90 neue Klagen gegen die Beitragsbescheide für 2025 eingereicht, und in den kommenden Monaten werden weitere erwartet.
Die Kammer muss nun ihre Rücklagen reduzieren und überhöhte Beiträge an die Mitglieder zurückzahlen. Die Berufung beim OVG Münster wird zeigen, ob das Urteil einen Präzedenzfall für andere Berufskammern schafft. Das Ergebnis könnte auch die wachsende Zahl an Klagen wegen Beitragsbescheiden beeinflussen.
