Zoll gibt 20.000 Cannabissamen nach Ermittlungen an niederländischen Händler zurück
Friedl RädelZoll gibt 20.000 Cannabissamen nach Ermittlungen an niederländischen Händler zurück
Deutsche Zollbehörden haben 20.000 Cannabissamen nach zweimonatigen Ermittlungen an ihren niederländischen Eigentümer zurückgegeben. Die Samen waren Anfang August bei einer routinemäßigen Grenzkontrolle im Kreis Viersen zunächst beschlagnahmt worden. Die Freigabe bestätigten die Behörden am 22. Oktober 2025.
Die Beschlagnahmung erfolgte an der niederländisch-deutschen Grenze bei Viersen, wo Zollbeamte die Lieferung stoppten. Nach deutschem Recht gelten Cannabissamen als Vermehrungsmaterial und dürfen daher legal eingeführt werden.
Es schlossen sich Ermittlungen an, an denen sowohl der Zoll als auch die Staatsanwaltschaft beteiligt waren. Nach Prüfung der Konformität des Transports mit den geltenden Vorschriften gaben die Behörden die Samen zur Rückgabe frei. Das niederländische Unternehmen, das auf den Handel mit Cannabissamen spezialisiert ist, nahm die Samen nach der Freigabe beim Zoll in Empfang.
Die Entscheidung bestätigt, dass der Import von Cannabissamen nach Deutschland weiterhin legal ist, sofern sie als Vermehrungsmaterial eingestuft werden. Das Unternehmen kann nun seine Handelsaktivitäten ohne weitere Einschränkungen wiederaufnehmen. Im Zusammenhang mit der Lieferung wurden keine Anklagen erhoben.






