19 March 2026, 16:37

Windrad im Hochsauerlandkreis: Gericht weist Klage von Paragliding-Club ab

Große weiße und orangefarbene Windturbine auf einem Schotterfeld mit Bäumen und einem Turm im Hintergrund, Gegenstände rechts auf dem Boden und Himmel oben.

Paragliding Club Fails in Lawsuit Against Wind Turbine in North Rhine-Westphalia - Windrad im Hochsauerlandkreis: Gericht weist Klage von Paragliding-Club ab

Paragliding- und Drachenseglerclub in NRW unterliegt im Rechtsstreit gegen Windrad im Hochsauerlandkreis

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Ein Paragliding- und Drachenseglerclub in Nordrhein-Westfalen hat seinen juristischen Kampf gegen den Bau eines Windrads im Hochsauerlandkreis verloren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes wies den Eilantrag des Vereins ab und beendete damit den Streit um Sicherheitsbedenken und Flugbeschränkungen. Die Windkraftanlage soll etwa 550 Meter vom Startplatz des Clubs entfernt errichtet werden.

Der Verein hatte argumentiert, das Windrad werde unzumutbare Einschränkungen für den Flugbetrieb mit sich bringen und ein ernsthaftes Sicherheitsrisiko darstellen. Die Struktur bedrohe die Fortführung der Aktivitäten in der Region. Das Gericht urteilte jedoch, dass Flüge bei Windgeschwindigkeiten unter 20 km/h weiterhin möglich seien.

Zudem sah das OVG keine Beweise dafür, dass das Projekt die Existenz des Clubs gefährde. Die Richter wiesen darauf hin, dass der Verein in den Planungsprozess einbezogen worden sei und angemessen konsultiert wurde. Die Entscheidung folgt auf Jahre wachsender Spannungen zwischen dem Ausbau der Windenergie und dem Luftsport in der Region.

Seit 2018 wurden im Hochsauerlandkreis rund 15 weitere Windräder genehmigt oder gebaut, insbesondere in der Nähe von Meschede und Arnsberg. Diese Anlagen haben Sicherheitszonen von bis zu fünf Kilometern geschaffen, in denen Flüge verboten sind und beliebte Startplätze wie der Kahler Kopf gesperrt wurden. Mit dem aktuellen Urteil wird nun trotz der Einwände des Clubs der Bau des neuen Windrads vorangetrieben.

Die Gerichtsentscheidung ebnet den Weg für die Errichtung des Windparks in der Nähe des Startplatzes. Flugbeschränkungen gelten künftig nur bei höheren Windgeschwindigkeiten, doch das Urteil lässt grundsätzliche Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen der Windenergie auf den Luftsport unbeantwortet. Der Club muss sich nun an die neuen Bedingungen anpassen oder nach alternativen Standorten für seine Aktivitäten suchen.

Quelle