Stuttgart kämpft vor Bundesgericht um umstrittene Hochhausräumung von 2017
Kunigunde SegebahnStuttgart kämpft vor Bundesgericht um umstrittene Hochhausräumung von 2017
Dortmund bereitet sich darauf vor, ein Gerichtsurteil anzufechten, das die Räumung eines Hochhauskomplexes in Stuttgart im Jahr 2017 für rechtswidrig erklärte. Die Rechtsabteilung der Stadt hat bereits Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Deutschlands höchstem Verwaltungsgericht, eingelegt. Die Behörden haben nun bis Ende Januar Zeit, ihre Argumente vollständig vorzutragen.
Im Mittelpunkt des Streits steht eine Entscheidung aus dem Jahr 2017, mit der ein Wohnhochhaus in Stuttgart geräumt wurde. Das Oberverwaltungsgericht Münster urteilte im November 2025, dass die Zwangsräumung unverhältnismäßig und damit rechtswidrig gewesen sei. Die Richter wiesen zudem einen ersten Antrag der Stadt auf Zulassung der Revision ab.
Seither haben die Stuttgarter Feuerwehr und die Rechtsabteilung den Fall vor das Bundesverwaltungsgericht gebracht. Ziel ist es, das Urteil durch detaillierte Revisionsgründe zu kippen. Die Frist für die Einreichung dieser Begründung endet am 26. Januar 2026.
Der Fall birgt erhebliche finanzielle Risiken für die Stadt. Sollte das Urteil Bestand haben, könnte Stuttgart mit Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe von betroffenen Bewohnern konfrontiert werden. Bisher gibt es keine bekannten Details zur früheren Eigentümerschaft des Gebäudekomplexes oder zu konkreten Entschädigungssummen.
Das Revisionsverfahren wird nun nach Leipzig verlegt, wo die Bundesrichter die Argumente der Stadt prüfen werden. Eine endgültige Entscheidung könnte klären, ob Stuttgart für die Räumung von 2017 Schadensersatz leisten muss. Das Urteil wird zudem die Rechtmäßigkeit des städtischen Vorgehens in diesem Fall abschließend bewerten.






