Streit um rechtswidrige Streik-Anweisung im nordrhein-westfälischen Ministerium
Ivan SchachtStreit um rechtswidrige Streik-Anweisung im nordrhein-westfälischen Ministerium
Ein internes Schreiben des Wirtschaftsministeriums von Nordrhein-Westfalen hat für Empörung gesorgt, nachdem es Mitarbeiter anwies, Vorgesetzte vor der Teilnahme an Warnstreiks zu informieren. Die Anweisung steht im Widerspruch zum Arbeitsrecht, das keine Vorabmeldung für die Teilnahme an Streiks vorsieht.
Gewerkschaften und Oppositionspolitiker haben den Vorstoß des Ministeriums scharf kritisiert und ihn als Versuch gewertet, die Rechte der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst auszuhebeln. Die Kontroverse kommt zu einem Zeitpunkt, an dem Beschäftigte im öffentlichen Dienst in laufenden Tarifverhandlungen höhere Löhne fordern.
Das Schreiben, das sich an Mitarbeiter richtete, die an Warnstreiks teilnehmen, forderte diese auf, sich aus dem Zeiterfassungssystem abzumelden und ihre Teilnahme per E-Mail anzukündigen, bevor sie in den Streik treten. Diese Forderung widerspricht direkt dem deutschen Arbeitsrecht, das das Streikrecht ohne vorherige Ankündigung schützt.
Die Gewerkschaft Verdi verurteilte das Vorgehen des Ministeriums und argumentierte, dass solche Auflagen rechtmäßige Arbeitskämpfe im öffentlichen Dienst behinderten. Oppositionspolitiker schlossen sich der Kritik an und fragten, warum das Ministerium überhaupt eine rechtswidrige Anweisung erlassen hatte.
Unterdessen erhöhen die Gewerkschaften den Druck und fordern eine Lohnerhöhung von 7 Prozent, mindestens jedoch 300 Euro mehr pro Monat, für Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern. Für Dienstag sind in Düsseldorf Proteste im Rahmen der Kampagne geplant. Das Ministerium gab später zu, dass das Schreiben missverständlich formuliert war und hätte nie verschickt werden dürfen.
Von der Kontroverse betroffen sind nur tarifgebundene Mitarbeiter, da Beamte – die ebenfalls im Ministerium arbeiten – kein verfassungsmäßig verbrieftes Streikrecht besitzen. Die Arbeitgeber haben nach der letzten Verhandlungsrunde in Potsdam bisher nur einen Inflationsausgleichsrahmen vorgeschlagen, ohne ein konkretes Lohnangebot zu unterbreiten.
Das Ministerium hat das umstrittene Schreiben zurückgezogen und die rechtlichen Mängel eingeräumt. Der Vorfall unterstreicht die angespannte Stimmung, während die Gewerkschaften im öffentlichen Dienst in den laufenden Verhandlungen auf Lohnerhöhungen drängen. Da die Gespräche feststecken, sind weitere Proteste zu erwarten.






