Streit um Netzentgelte: Warum Stromspeicherbetreiber bald zahlen müssen
Angelo ReuterStreit um Netzentgelte: Warum Stromspeicherbetreiber bald zahlen müssen
Bundesnetzagentur startet Debatte über Zukunft der Netzentgelte für Stromspeicherbetreiber
Die Bundesnetzagentur hat eine Diskussion über die künftige Gestaltung der Netzentgelte für Betreiber von Energiespeichern angestoßen. Die derzeitige vollständige Befreiung, die bis 2029 gelten soll, wird nun im Rahmen des AgNes-Prozesses überprüft. Die Behörde fordert, dass Speicherbetreiber künftig einen Rundfunkbeitrag zur Netzentgeltfinanzierung leisten – doch die Branche wehrt sich gegen die Pläne.
Im Mittelpunkt der Beratungen stand die Frage, wie Speichersysteme an den Netzkosten beteiligt werden sollen. Die Position der Bundesnetzagentur ist klar: Die vollständige Befreiung endet spätestens 2029, ein früheres Auslaufen wird jedoch ebenfalls in Erwägung gezogen. Als Begründung führt die Behörde an, dass eine Beibehaltung der Regelung neue Speicherprojekte unfair benachteiligen und rechtliche Probleme durch rückwirkende Änderungen nach sich ziehen könnte.
Vertreter der Branche, darunter Dr. Burchardt, seit 2017 Vorstandsvorsitzender von Eco Stor, lehnten eine vorzeitige Streichung der Befreiung entschieden ab. Sie betonten, dass Betreiber ihre Investitionen auf Basis der geltenden Regeln geplant hätten und plötzliche Änderungen gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes verstoßen würden. Die Bundesnetzagentur strebt hingegen einen Ausgleich an: Bestandsanlagen sollen geschützt werden, während neue Speicherprojekte ihren Anteil an den Netzkosten tragen müssen.
Thema der Gespräche waren auch flexible Netzanbindungskonzepte (Flexible Grid Connection Agreements, FCAs) und ihre Rolle bei der künftigen Gebührengestaltung. Ein weiterer Vorschlag sieht einen Mindestbetragsmechanismus vor: Falls dynamische Kapazitätsentgelte höhere Einnahmen als benötigt erbringen, könnte der Überschuss zurückgefordert werden. Der AgNes-Prozess wird mit weiteren Fachgesprächen und Veröffentlichungen fortgesetzt, während Übergangsregelungen ab Anfang 2029 in Kraft treten sollen.
Die Behörde warnte, dass ohne schnelle Klarheit in Deutschland in den kommenden Jahren ein Engpass bei der Speicherkapazität von mindestens 10 Gigawatt drohe. Ziel sei ein faires System, in dem sowohl bestehende als auch künftige Speicherbetreiber zu den Netzkosten beitragen, ohne dass das Wachstum der Branche gebremst werde.
Die Bundesnetzagentur plant, die neuen Regelungen bald final zu beschließen, um sicherzustellen, dass Speicherbetreiber künftig die Netzinfrastruktur mitfinanzieren. Die Befreiung endet spätestens 2029, ein früheres Auslaufen bleibt jedoch möglich. Die Branche wartet nun auf konkrete Details, um Engpässe bei der Erweiterung der Speicherkapazitäten zu vermeiden.






