Steuerberater veruntreut 165.000 Euro von Düsseldorfer Schulverein – nur Bewährung
Angelo ReuterSteuerberater veruntreut Geld aus dem Förderverein einer Grundschule - Steuerberater veruntreut 165.000 Euro von Düsseldorfer Schulverein – nur Bewährung
Ein 59-jähriger Steuerberater ist zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, nachdem er fast 165.000 Euro von einem Förderverein einer Düsseldorfer Grundschule veruntreut hatte. Das Verfahren endete, nachdem er seine Berufung zurückzog und das Urteil des Gerichts akzeptierte.
Der Angeklagte, ein selbstständiger Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, verwaltete seit 2017 die Finanzen des Vereins. Zwischen 2021 und 2022 überwies er Beträge von 1.000 bis 12.000 Euro vom Vereinskonto auf sein eigenes. Zudem entnahm er 19.000 Euro in bar, die er später in Kryptowährungen investierte.
Das Amtsgericht Düsseldorf verurteilte ihn zunächst, woraufhin der Fall nach einer Berufung vor dem Landgericht Düsseldorf landete. Der Angeklagte argumentierte, die Rückzahlung der Gelder schließe eine strafbare Absicht oder einen finanziellen Schaden aus, doch das Gericht wies diesen Einwand zurück. Als Teil seiner Bewährungsauflagen muss er nun 5.000 Euro an den Verein zurückzahlen.
Die Bewährungsstrafe bleibt bestehen, nachdem der Angeklagte seine Berufung fallen ließ. Das Urteil unterstreicht die Schwere der Veruntreuung, trotz der teilweisen Rückerstattung. Der Verein erhält im Rahmen der Bewährungsbedingungen 5.000 Euro.






