14 January 2026, 18:45

Schweinehalter unter Zeitdruck: Drei Meldefristen im Januar 2025

Zwei Schweine mit Ohrmarken liegen nebeneinander in einem Stall, mit einem Metallstab auf der rechten Seite und einem unbestimmten Objekt im Hintergrund.

Schweinehalter unter Zeitdruck: Drei Meldefristen im Januar 2025

Schweinehalter in ganz Deutschland stehen zu Jahresbeginn vor einem straffen Zeitplan mit mehreren Meldefristen. Zwischen dem 1. und 15. Januar müssen sie Daten an drei zentrale Systeme übermitteln: die nationale Nutztierdatenbank (HI-Tier), die Antibiotika-Datenbank (TAM) sowie den Tierseuchenkasse ihres jeweiligen Bundeslandes. Versäumte Fristen können sich auf Subventionen und die Einhaltung von Vorschriften auswirken.

Vom 1. bis 14. Januar müssen Landwirte ihre Produktionsart und Bestandszahlen für die zweite Jahreshälfte 2025 an die TAM melden. Betroffen sind dabei nur Betriebe mit mindestens 250 Mastferkeln oder Mastschweinen beziehungsweise 85 Zuchtsauen oder Sauen mit Ferkeln. Kleinere Betriebe unter diesen Schwellenwerten sind von der Meldepflicht ausgenommen.

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Bis zum 15. Januar müssen alle Schweinehalter ihren Jahresbestand in HI-Tier melden – basierend auf den Zahlen vom 1. Januar. Selbst Betriebe ohne Schweine an diesem Stichtag müssen eine Nullmeldung abgeben, um weiterhin förderberechtigt zu bleiben. Die Fristen für die Meldungen an die Tierseuchenkasse variieren je nach Bundesland: Niedersachsen, Bayern und Nordrhein-Westfalen legen eigene Korrekturzeiträume fest, die für 2026 jedoch noch nicht öffentlich bekannt gegeben wurden. Landwirte sollten sich für genaue Informationen an ihre örtlichen Landwirtschafts- oder Veterinärbehörden wenden.

Teilnehmer am Initiative Tierwohl (ITW)-Programm müssen zudem eine jährliche Bewertung von Stallklima und Trinkwasserqualität vornehmen. Damit wird sichergestellt, dass technische Systeme und Wasserstandards den Anforderungen entsprechen.

Ab 2026 ändert sich das Meldeverfahren für die TAM: Die Berichte werden dann im Jahresrhythmus fällig und müssen bis zum 14. Januar des Folgejahres eingereicht werden. Parallel verschärft das QS-Qualitätssicherungssystem ab dem 1. Januar 2026 die Biosicherheitsmaßnahmen.

Der aktuelle Melde-Marathon umfasst Bestandszahlen, Antibiotika-Einsatz und die Einhaltung der Tierseuchenkassen-Vorgaben. Wer die Fristen verpasst, riskiert Strafen oder den Verlust von Fördergeldern. Während die Änderungen 2026 die TAM-Meldungen vereinfachen sollen, bringen sie gleichzeitig strengere Biosicherheitskontrollen im Rahmen von QS mit sich.