02 April 2026, 08:34

Rewe vor Gericht: Versteckt die Rabatt-App die wahren Preise von Kunden?

Schwarze und weiße Werbeplakat mit einer Zeichnung einer Butterdose und Text und Zahlen, wahrscheinlich zur Bewerbung von Ladeneinkäufen.

Rewe vor Gericht: Versteckt die Rabatt-App die wahren Preise von Kunden?

Ein deutsches Gericht wird in Kürze entscheiden, ob die digitale Rabatt-App von Rewe Kunden durch das Verbergen der ursprünglichen Preise in die Irre führt. Die Klage, eingereicht von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, wirft der Supermarktkette vor, essentielle Preisinformationen vorzuenthalten. Das für den 19. November erwartete Urteil könnte die Regulierung digitaler Werbeaktionen in der gesamten Branche neu definieren.

Im Mittelpunkt des Streits steht Rewes App, die Rabatte wie etwa 2 Euro Nachlass auf Söhnlein Brillant-Sekt anbietet – ohne jedoch den ursprünglichen Verkaufspreis des Produkts offenzulegen. Verbraucherschützer argumentieren, dass Kunden ohne diese Angabe nicht beurteilen können, ob es sich tatsächlich um ein günstiges Angebot oder lediglich um geschicktes Marketing handelt. Das gleiche Problem bestehe laut der Beschwerde auch bei Plakaten im Laden, die auf app-exklusive Gutscheine hinweisen.

Rewe verteidigt sein Vorgehen und erklärt, die Rabattaktionen beträfen die App selbst und nicht einzelne Produkte. Das Unternehmen betont, die Methode sei rechtmäßig und transparent. Die Verbraucherzentrale widerspricht jedoch und sieht darin einen Verstoß gegen die Paragrafen 3 sowie 5a Absatz 1 und 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Am Landgericht Köln scheinen die Meinungen gespalten. Die vorsitzende Richterin hat die widerstreitenden Standpunkte anerkannt und damit auf die Komplexität des Falls hingewiesen. Große Handelsketten wie Aldi, Lidl/Kaufland und Edeka verfolgen den Ausgang des Verfahrens mit großer Aufmerksamkeit, da das Urteil Auswirkungen auf ihre eigenen digitalen Rabattstrategien haben könnte.

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Vergleichbare rechtliche Präzedenzfälle zu ähnlichen Streitigkeiten zwischen Supermarktketten und Preistransparenz in digitalen Kampagnen gibt es in anderen europäischen Ländern bisher nicht.

Die Entscheidung am 19. November wird klären, ob Rewe in seinen App-Werbeaktionen die ursprünglichen Preise angeben muss. Falls das Gericht der Verbraucherzentrale Recht gibt, könnte das Urteil Supermärkte zwingen, ihre digitale Rabattwerbung umzustellen. Zudem könnte das Ergebnis einen rechtlichen Maßstab für Transparenz im Online-Handelsmarketing setzen.

Quelle