NRW-Verfassungsgericht lehnt Klagen von Köln, Dortmund & Co. gegen Finanzausgleich ab
Angelo ReuterGericht: NRW-Großstädte werden vom Land nicht benachteiligt - NRW-Verfassungsgericht lehnt Klagen von Köln, Dortmund & Co. gegen Finanzausgleich ab
Verfassungsgericht von Nordrhein-Westfalen weist Klagen großer Städte gegen Finanzausgleich ab
Das Verfassungsgericht von Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass Großstädte im Land durch den finanziellen Länderfinanzausgleich nicht unrechtmäßig benachteiligt werden. Damit wurde eine Beschwerde von acht großen Kommunen, darunter Köln, Düsseldorf und Dortmund, abgewiesen. Die Richter hielten das aktuelle System trotz Kritik aus den Stadtverwaltungen für rechtlich vertretbar.
Die klagenden Städte – Bonn, Bottrop, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Münster, Solingen und Wuppertal – hatten das Landesmodell angefochten. Sie argumentierten, es verstoße gegen verfassungsmäßige Grundsätze der Gleichbehandlung und kommunalen Selbstverwaltung. Kernpunkt war die Unterscheidung zwischen kleineren Gemeinden und kreisfreien Großstädten, denen das Land höhere Steuereinnahmen unterstellt.
Das Gericht urteilte mit fünf zu zwei Stimmen, der Ansatz sei "objektiv gerechtfertigt". Allerdings war das Votum nicht einstimmig: Zwei Richter stimmten dagegen. Der Städtetag NRW, der die Kläger vertritt, nannte das Ergebnis zwar "enttäuschend, aber juristisch nachvollziehbar" und betonte, das System bleibe dennoch ungerecht.
Der Städte- und Gemeindebund, der kleinere Kommunen vertritt, begrüßte hingegen das Urteil. Man räumte zwar ein, dass die Ressourcenknappheit weiterhin ein Problem darstelle – jeder Euro, der einer Region zufließe, fehle anderswo. Aktualisierte Finanzdaten der betroffenen Städte liegen seit dem Bericht des Landesrechnungshofs vom Oktober 2023 nicht vor.
Das Urteil bestätigt die bisherige Praxis der Mittelverteilung zwischen Städten und kleineren Gemeinden. Großstädte erhalten damit weiterhin geringere Ausgleichszahlungen. Die Entscheidung lässt das finanzielle Gefälle zwischen urbanen und ländlichen Räumen vorerst unverändert.






