10 April 2026, 16:30

NRW schafft Bürokratie ab: Neue Regeln für Schulbuchbeschaffung ab 2026

Offenes Buch mit bunten Seiten und Textbeispielen auf einem dunklen Hintergrund, das einem deutschen Handbuch ähnelt.

NRW schafft Bürokratie ab: Neue Regeln für Schulbuchbeschaffung ab 2026

Nordrhein-Westfalen reformiert Beschaffungsregeln für Schulbücher

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat die Vergaberegeln für Schulbücher überarbeitet. Mit einer Ergänzung der Gemeindeordnung soll Bürokratie abgebaut und Kommunen mehr Spielraum eingeräumt werden. Die Änderungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft und heben bisherige landesweite Vorgaben für Unterschwellenverträge auf.

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Anke Naefe, Beraterin bei der Landesgeschäftsstelle des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, erläutert die zentralen Neuerungen. Die Reform zielt darauf ab, Abläufe für Schulen und Kommunen zu vereinfachen und gleichzeitig den lokalen Buchhandel zu stärken.

Mehr Flexibilität bei der Vergabe Mit dem neuen Paragrafen 75a in der Gemeindeordnung entfällt die Pflicht, die Unterschwellenvergabeverordnung oder zusätzliche haushaltsrechtliche Vergaberegeln anzuwenden. Anders als bisher legt die Neuregelung keine starren Wertgrenzen oder festen Verfahren fest. Kommunen könnten künftig Aufträge bis zu 216.000 Euro ohne Ausschreibungsverfahren direkt vergeben.

Grundsätzliche Vergabepflichten bleiben zwar bestehen, doch können Städte und Gemeinden sie durch eigene Satzungen anpassen. Die konkrete Umsetzung kann variieren, da die Kommunen die Möglichkeit haben, die Regelungen weiter zu präzisieren. Der Börsenverein rät Buchhandlungen, sich frühzeitig mit Schulen und Behörden auszutauschen, um die Änderungen zu verstehen und praktikable Lösungen zu fördern.

Ein Faktenblatt fasst die wichtigsten Anpassungen zusammen. Bei Rückfragen steht Alexander Kleine von der Landesgeschäftsstelle unter [email protected] zur Verfügung. Die Reform wird als Schritt begrüßt, um Bürokratie abzubauen und den lokalen Buchhandel durch unkompliziertere Beschaffungswege zu stärken.

Inkrafttreten 2026 – Kommunen gestalten Prozesse selbst Ab 2026 fallen landesweite Beschränkungen für die Unterschwellenvergabe von Schulbüchern weg. Schulen und Kommunen erhalten mehr Freiheit, ihre Abläufe selbst zu gestalten – auch wenn lokale Satzungen die Anwendung der Neuerungen beeinflussen können. Der Börsenverein empfiehlt Buchhändler:innen, sich kontinuierlich zu informieren und eng mit öffentlichen Partnern während der Umstellungsphase zusammenzuarbeiten.

Quelle