Mordprozess in Neuss: Angeklagter bestreitet Beteiligung am Tod eines Obdachlosen
Angelo ReuterTod eines Obdachlosen - Angeklagter bestreitet Vorwürfe - Mordprozess in Neuss: Angeklagter bestreitet Beteiligung am Tod eines Obdachlosen
In Neuss muss sich ein 46-jähriger Mann wegen des Mordes an einem 56-jährigen Obdachlosen verantworten, dessen Leiche im März 2026 aufgefunden wurde. Der Angeklagte, ein ukrainischer Staatsbürger mit griechischer Staatsangehörigkeit, bestreitet jede Beteiligung an der Tat. Die Polizei ging zunächst von einem nicht natürlichen Tod aus, nachdem der Körper mit unerklärlichen Verletzungen in der Nähe des Rheinufers entdeckt worden war.
Die Leiche des Opfers wurde am 27. März 2026 im Neusser Stadtteil Grimlinghausen gefunden. Forensische Teams sicherten den Tatort, während Beamte Zeugen befragten. Es gab keine Anzeichen für ein gewaltsames Eindringen, doch die Verletzungen des Toten wurden als ungewöhnlich eingestuft. Die Behörden baten die Öffentlichkeit um Hinweise, ohne konkrete Verdächtige zu nennen.
Der Angeklagte sagte aus, der 56-Jährige sei in jener Nacht mehrmals in der Nähe des Flussufers gestürzt. Er behauptet, dem Mann geholfen zu haben, nachdem es mit einem 39-Jährigen Streit um die Platzierung eines Zeltes gegeben habe. Laut seiner Schilderung hätten er und der 39-Jährige den schwer verletzten Mann zurück in sein Zelt gebracht, wo dieser später starb.
Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Männern jedoch vor, das Opfer brutal zusammengeschlagen zu haben. Der 39-Jährige soll demnach als Erster zugeschlagen haben, bevor sich der Angeklagte beteiligte. Der mutmaßliche Mittäter nahm sich während der Untersuchungshaft das Leben, noch bevor es zum Prozess kam.
Der Angeklagte beharrt darauf, den Mann erst leblos im Zelt vorgefunden und die Polizei erst Stunden später verständigt zu haben. Der Prozess, der kürzlich begann, wird mit fünf weiteren Verhandlungsterminen bis Mitte Dezember fortgesetzt.
Der Fall hängt nun von widersprüchlichen Schilderungen der Geschehnisse in jener Nacht ab. Da der einzige weitere Beschuldigte vor Prozessbeginn starb, ist der Angeklagte der einzige, der sich vor Gericht verantworten muss. Ein Urteil wird bis Jahresende erwartet.






