Millionen-Topf für die Sanierung von Sportstätten
Millionen-Förderprogramm für die Sanierung von Sportanlagen
Teaser: Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ unterstützt Vorhaben von Städten und Gemeinden für Sportanlagen von besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung. Für den Zeitraum 2025/2026 stehen Bundesmittel in Höhe von 333 Millionen Euro bereit.
19. Dezember 2025
Schlagwörter: Finanzen, Wirtschaft, Sport
Artikel: Bisher hat noch keine Kommune Fördergelder aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ beantragt. Das mit 333 Millionen Euro für 2025/2026 ausgestattete Programm soll Sportstätten von regionaler oder nationaler Bedeutung modernisieren. Doch bis Mitte Januar 2026 ist nicht ein einziger Projektentwurf zur Prüfung eingereicht worden.
Laut Programmrichtlinien müssen die Kommunen digitale Projektskizzen bis zum 15. Januar 2026 an das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) übermitteln. Genehmigte Projekte müssen bis Ende 2031 abgeschlossen sein. Die Finanzierung erfolgt aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“; der Bund übernimmt bis zu 75 Prozent der Kosten, sofern die Kommune eine finanzielle Notlage nachweist.
In Marl haben bereits mehrere Vereine Vorschläge an den Stadtrat herangetragen. Geplant sind unter anderem die Sanierung der Sporthalle der Willy-Brandt-Schule, der Austausch des Kunstrasens beim FC Marl, die Reparatur der Beckenköpfe im Guido-Heiland-Bad sowie die Modernisierung des Bürgerbads Hüls. Zudem sollen die Sportanlage Loekamp erweitert und ein neuer Übungsraum für die DLRG gebaut werden. Trotz dieser lokalen Initiativen wurden jedoch keine offiziellen Anträge zur Vorprüfung eingereicht. Das Bundesprogramm bleibt zwar geöffnet, doch ohne Einreichungen können keine Projekte vorankommen.
Die Frist für die erste Einreichungsphase ist ohne registrierte Vorhaben verstrichen. Kommunen haben zwar noch bis 2031 Zeit, um bewilligte Maßnahmen umzusetzen – doch die Mittel für 2025/2026 bleiben vorerst ungenutzt. Nun müssen die lokalen Behörden entscheiden, ob sie nachträglich Anträge stellen oder riskieren, auf die verfügbaren Fördergelder zu verzichten.






