11 February 2026, 02:59

Lieferkettengesetz vor Reform: Wird Deutschlands Compliance-Standard verwässert?

Ein altes deutsches Aktienzertifikat der Kaiser-Keller Aktiengesellschaft mit Text und Stempeln.

Lieferkettengesetz vor Reform: Wird Deutschlands Compliance-Standard verwässert?

Deutschlands Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) steht vor möglichen Reformen, die seine Wirkung abschwächen könnten. Das Gesetz, das Menschenrechte und Umweltstandards in globalen Lieferketten schützen soll, betrifft derzeit Tausende Unternehmen. Doch geplante Änderungen könnten seinen Geltungsbereich und die Durchsetzungskraft verringern.

Kritiker warnen, dass eine Lockerung der Regeln Unternehmen benachteiligen würde, die sich bereits an die Vorschriften halten, während kleinere Betriebe, die mit den Compliance-Kosten kämpfen, kaum entlastet würden.

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Das LkSG trat am 1. Januar 2024 voll in Kraft und gilt für Unternehmen mit 1.000 oder mehr Beschäftigten – darunter rund 5.000 Firmen, davon 500 Finanzinstitute. Besonders betroffen sind die Branchen Maschinenbau, Automobilindustrie, Chemie, Einzelhandel und Finanzen.

Gewerkschaften und Wirtschaftsverbände befürchten nun, dass das Gesetz verwässert werden könnte. Geplante Novellen sehen vor, Sanktionen abzuschaffen und die deutschen Regeln an die weniger strenge EU-Lieferkettenrichtlinie anzupassen. Das Europäische Parlament hatte erst kürzlich die Schwellenwerte für seine eigenen Vorschriften erhöht: Erfasst werden nur noch Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem globalen Umsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro.

Wirtschaftsverbände fordern, das LkSG auszusetzen oder an die engeren EU-Kriterien anzupassen. Sie argumentieren, dass kleinere Unternehmen mit übermäßigen bürokratischen Lasten belastet seien. Doch eine Abschwächung des Gesetzes könnte Fortschritte in Bereichen wie Arbeitsrechte gefährden. Anna Weirich von Faire Mobilität verweist auf anhaltende Missstände – etwa Lkw-Fahrer aus Osteuropa, die monatelang in ihren Fahrerkabinen leben müssen.

Die EU-Mitgliedstaaten haben bis Juli 2028 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen; die Compliance-Pflicht greift ein Jahr später. Falls sich Deutschland den milderen EU-Regeln anpasst, könnte die präventive Wirkung des LkSG deutlich geschwächt werden.

Die Reformdebatte dreht sich um den Ausgleich zwischen Compliance-Kosten für kleinere Betriebe und dem Erhalt starker Schutzstandards. Änderungen würden direkt 10.000 bis 15.000 deutsche Unternehmen betreffen, die derzeit unter das LkSG fallen. Die Entscheidung wird zeigen, ob das Gesetz seine ursprüngliche Ambition behält – oder sich den weniger anspruchsvollen EU-Vorgaben annähert.